Witten. Die Grundsteuerbescheide trudeln nach und nach bei den Wittenern ein. Nun ist klar, wer was bezahlen muss. Dabei gibt es große Unterschiede.

Die Stadt Witten hat die Bescheide für die Grundsteuer versendet. Rund 37.600 Briefe sind auf den Weg gebracht worden. Nun weiß bald jeder, was er bei dem neuen Rekord-Hebesatz zahlen muss. Klar ist: Manche kommen besser weg, anderen hingegen müssen mehr bezahlen.

Zur Erinnerung: Wie bereits bekannt, hat der Rat der Stadt Witten Mitte Dezember die neuen Rekord-Hebesätze beschlossen. So liegt der Hebesatz für Wohngrundstücke bei 1110 und für Nicht-Wohngrundstücke bei 1896. Thomas Sandow hat es dabei stärker getroffen. Der Wittener ist Besitzer eines Reihenhauses in der Crengeldanzstraße. Bislang musste er pro Jahr 850 Euro zahlen. Auf dem neuen Bescheid steht nun die Summe von 1408,47 Euro. „Ich war erst einmal überrascht, dass die Stadt den Hebesatz so erhöht hat, wobei wir doch sowieso schon die höchste Grundsteuer hatten“, sagt der 63-Jährige.

Wittener ärgert sich über Bewertung seiner Immobilie

Eine weitere Überraschung erwartete ihn dann bei der Bewertung seines knapp 430 Quadratmeter großen Grundstücks. Das Finanzamt habe den Einheitswert – also den Wert, der aussagt, wie viel jedes Grundstück beziehungsweise jede Immobilie abhängig von der Lage, der Bauweise oder der Ausstattung zu einem bestimmten Stichtag Wert ist – auf rund 300.000 Euro festgelegt. „Ich habe das Haus geerbt. Ich weiß aber, dass es damals für rund 78.000 DM gekauft wurde“, sagt Sandow.

Das ist auch der Grund, wieso er bei der Grundsteuer jetzt mehr zahlen muss – eben, weil sein Grundstück nun mehr wert ist. „Das ist für mich nicht nachzuvollziehen“, sagt Sandow. Alles werde teurer. Auch bei Gas, Strom und Versicherung müsse er mehr bezahlen. „Wie soll ein einfacher Immobilienbesitzer das noch zahlen können?“, fragt sich der Wittener.

Nicht jeder Wittener muss mehr zahlen

Doch nicht in allen Fällen gibt es diese Auswirkungen. So schreibt Anne auf Facebook etwa, dass sie eine Immobilie mit 169 Quadratmetern Wohnfläche und 409 Quadratmetern Grundstück besitzt. Zahlte sie 2024 noch 98,73 Euro pro Quartal, seien es jetzt nur noch 71,73 Euro. Bernd Schmitz hingegen muss für sein 500 Quadratmeter großes bebautes Grundstück jährlich nun über 900 Euro statt 555 Euro zahlen. Auch Anke Sichelschmidt muss für ihr Wohneigentum rund 500 Euro mehr hinlegen.

Unsere nicht-repräsentative Umfrage zeigt kein einheitliches Bild. Die einen zahlen mehr, die anderen weniger. Insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer älterer Grundstücke müssen tiefer in die Tasche greifen, da die Grundsteuer nach dem aktuellen Verkehrswert berechnet wird.

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So ist es auch bei Thomas Sandow. Der 63-Jährige wird auf jeden Fall Einspruch gegen den Bescheid einlegen. „Ich denke zwar, dass das erfolglos sein wird, aber man kann nicht alles mit sich machen lassen.“

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Stadtsprecherin Lena Kücük bestätigt, dass bei der Verwaltung bereits einige Beschwerden rund um die Grundsteuer eingegangen sind. © FUNKE Foto Services | Uwe Ernst

Er wäre damit nicht der erste. „Schon vorab haben sich Leute beschwert, das ist ja auch immer möglich und erlaubt“, sagt Stadtsprecherin Lena Kücük. Eine Statistik, wie viele Beschwerden oder Einsprüche eingegangen sind, führe die Verwaltung jedoch nicht. Zumal derzeit auch noch nicht alle Bescheide zugestellt worden seien.

Stadt Witten verweist auf Steuerpflicht

Thomas Sandows Befürchtung, dass ein Einspruch wahrscheinlich eher keinen Erfolg hat, scheint sich zu bewahrheiten. „Wenn eine Beschwerde eingeht zu einem Bescheid, im dem der Messbetrag korrekt aufgeführt und die Multiplikation mit dem Hebesatz fehlerfrei ist, bekommt man eine Antwort, dass die Stadt an den Beschluss des Rates zu den Hebesätzen gebunden ist und der Bürger beziehungsweise die Bürgerin den Grundsteuerbetrag zu entrichten hat“, so Kücük weiter.

Wer den Bescheid erhält, sollte also umgehend seinen Dauerauftrag oder Überweisungsträger anpassen. Zahlt man die Grundsteuer einfach nicht, werde zuerst gemahnt und – falls das erfolglos sein sollte – vollstreckt. Auch Thomas Sandow wird seinen Dauerauftrag nun ändern, seinen Einspruch bringt er dennoch auf den Weg. „Wenn jeder alles immer einfach hinnimmt, dann wird sich nichts ändern.“ Mit seinem neuen Grundsteuerbetrag wird er aber wohl erst einmal leben müssen.

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