Witten. Seit dem 1. Januar gilt in Witten ein neuer Rekord-Hebesatz bei der Grundsteuer. Jetzt bekommen die Bürgerinnen und Bürger Bescheid.
Einigen Wittenerinnen und Wittenern wird beim Blick in den Briefkasten in den kommenden Tagen vermutlich etwas mulmig. Die Stadt hat rund 37.600 Grundsteuerbescheide auf den Postweg gebracht. Die Zahlung erfolgt alle drei Monate.
„Unabhängig von der Witterung räumt das neue Postgesetz mehr Zeit für die Zustellung von Briefen ein“, heißt es in einer Mitteilung der Verwaltung. Klar sei jedoch, dass die Bescheide für die Grundsteuern A und B mitsamt Grundbesitzabgaben wie Müll- und Straßenreinigung den Eigentümerinnen und Eigentümern rund um die Monatsmitte zugestellt werden.
Grundsteuer in Witten muss alle drei Monate gezahlt werden.
Der ein oder andere muss dabei wahrscheinlich zweimal hinsehen. Wie bereits bekannt, hat der Rat der Stadt Witten Mitte Dezember die neuen Rekord-Hebesätze beschlossen. So liegt der Hebesatz für Wohngrundstücke bei 1110 und für Nicht-Wohngrundstücke bei 1896.
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Die Grundsteuer ist jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu zahlen. Gegen den Bescheid der Stadt Witten kann man innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Die fristgerechte Zahlungspflicht werde dadurch jedoch nicht aufgeschoben.
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