Witten. Die Grundsteuer muss angepasst werden - aber wie? Der Bund der Steuerzahler zeigt der Stadt Witten einen Weg auf, wie Wohnen nicht zu teuer wird.
Der Bund der Steuerzahler empfiehlt der Stadt Witten, die Hebesätze der Grundsteuer B künftig zu splitten. So könne die Stadtverwaltung dafür sorgen, dass Wohnen im Vergleich zur gewerblichen Nutzung von Räumen nicht überproportional teurer würde.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt. Witten muss, wie alle übrigen Städte und Gemeinden in NRW, die neuen Vorgaben umsetzen. Witten liegt laut Bund der Steuerzahler mit einem Hebesatz von 910 Prozentpunkten aktuell bereits „deutlich über dem Landesdurchschnitt“.
Hebesatz in Witten könnte gesplittet werden
Die geplante Erhöhung des Hebesatzes auf einheitliche 1302 Prozentpunkte entspräche den sogenannten aufkommensneutralen Hebesätzen des Finanzministeriums für Gewerbe-Immobilien und Wohngebäude. Möglich ist aber auch, den Hebesatz zu splitten. In diesem Fall würde er „nur“ auf 1110 Punkte für bebaute Grundstücke (Wohnen) steigen. Für nicht bebaute Grundstücke (Gewerbe etc.) ergäben sich dann 1896 Prozentpunkte.
Der Vorsitzende von Haus und Grund in Witten, Rechtsanwalt Fabian Krüger, hält die Reform der Grundsteuer für berechtigt. „In der Regel sind die Grundsteuerwerte, die wenigstens annäherungsweise die Verkehrswerte abbilden sollen, objektiv zu niedrig“, erklärt der Immobilienexperte. Bei Reihenhäusern werde oft nur „maximal zwei Drittel ihres tatsächlichen Werts erfasst“.
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Der Sachwert einer Immobilie ergibt sich aus dem Bodenwert eines Grundstücks und den Herstellungskosten des Gebäudes – abzüglich altersbedingter Wertminderungen. Berücksichtigt werden aber auch Marktfaktoren, etwa, wie groß Angebot und Nachfrage in einem Stadtteil sind. Daraus ergibt sich der Verkehrswert oder Verkaufspreis eines Gebäudes.
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Anders sieht es Krüger zufolge bei Mehrfamilienhäusern aus. Deren Verkaufswert beziehe auch die Mieteinnahmen mit ein. Das nennt sich Ertragswert. Krüger erklärt, die Grundsteuer passe für Mehrfamilienhäuser „halbwegs“.
Wittens Rat diskutiert Grundsteuer-Erhöhung am 16. Dezember
Wie sich die Anhebung der Grundsteuer genau für Eigentümer und Mieter in Witten auswirkt, ist bislang noch offen. Die finanziellen Belastungen ergeben sich erst aus dem Ratsbeschluss. Das Stadtparlament entscheidet am Montag, 16. Dezember, ab 16 Uhr im Saalbau in öffentlicher Sitzung über die neuen Hebesätze.
Im bundesweiten Vergleich seien sie in NRW besonders hoch, sagt Joscha Slowik vom Bund der Steuerzahler. Er sieht zwei Stellschrauben, um die Bürger zu entlasten. Das Land müsse die Städte finanziell besser ausstatten. Aber auch die Kommunen seien in der Pflicht, ihre Schulden zu verringern. Beides zusammen erlaube Städten wie Witten, die Grundsteuern wieder zu senken.
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