Witten. Am 23. Februar ist Bundestagswahl. Rund 72.000 Wittenerinnen und Wittener können dann ihre Stimme abgeben. Die wichtigsten Infos im Überblick.
Am 23. Februar wird auch in Witten ein neuer Bundestag gewählt. Die vorgezogenen Neuwahlen bringen es mit sich, dass für Städte und Kommunen nicht viel Zeit zur Vorbereitung bleibt. Gleiches gilt aber auch für Wählerinnen und Wähler: Besonders wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss sich auf erheblich kürzere Zeitspannen einstellen. Alle wichtigen Informationen hier im Überblick.
Wann werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt?
42 Tage vor der Wahl, also am Stichtag 12. Januar wird das Wählerverzeichnis erstellt. Die Wahlbenachrichtigungen für die rund 72.000 Wahlberechtigten in Witten werden dann ab Montag, 13. Januar, gedruckt und verschickt. Die Wahlbenachrichtigungen sollten also spätestens vier Wochen vor der Wahl bei allen wahlberechtigten Wittenerinnen und Wittenern eintreffen.
Wer bis Anfang Februar noch keine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten hat, sollte sich beim Wahlamt der Stadt melden. Das geht telefonisch unter 02302 581-1271 oder -1275 oder per Mail an wahlamt@stadt-witten.de. Nachfragen, ob man im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, kann man dann auch im Briefwahlbüro in der Stadtgalerie. Gegebenenfalls wird dann eine neue Wahlberechtigung ausgedruckt.
Ab wann kann ich die Briefwahlunterlagen beantragen?
Theoretisch, sobald der Wahltermin feststeht. Allerdings empfiehlt die Stadt Witten, auf die Wahlbenachrichtigung zu warten. Denn erst dann werden die Anträge bearbeitet. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung sollte man sich jedoch mit dem Antrag beeilen, damit die Unterlagen rechtzeitig eintreffen. Wenn der Antrag früh genug vorliegt, werden die Unterlagen mit dem Stimmzettel ab dem 6. Februar verschickt.
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Der Briefwahlantrag kann bis Mittwoch, 19. Februar, per Brief, über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder ab 24. Januar online über www.witten.de/rathaus-service/bundestagswahl-2025 gestellt werden. Bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, kann der Antrag noch vor Ort im Briefwahlbüro in der Stadtgalerie gestellt werden.
Wann öffnet das Briefwahlbüro in der Stadtgalerie?
Das Briefwahlbüro wird auch in diesem Jahr wieder in der Stadtgalerie zu finden sein. Es öffnet am Montag, 27. Januar, im ersten OG. Allerdings kann dort die Briefwahl erst einmal nur beantragt werden, da die Stimmzettel erst ab etwa 6. Februar vorliegen. Erst dann kann die Stimme auch vor Ort im Briefwahlbüro abgegeben werden.
Geöffnet ist das Briefwahlbüro dann bis einschließlich Freitag, 21. Februar. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr und Freitag 8 bis 13 Uhr. Am letzten Tag stehen die Türen des Büros dann bis 15 Uhr offen. Danach können keine Briefwahlunterlagen mehr beantragt werden.
Wann liegen die Stimmzettel vor?
Wahlvorschläge für die Bundestagswahl müssen spätestens am 20. Januar 2025 bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin und den Kreiswahlleiterinnen und -leitern eingegangen sein. Bereits am 24. Januar entscheidet der für Witten zuständige Kreiswahlausschuss in Schwelm über die Zulassung der Listen.
Gegen diese Entscheidung kann aber noch beim Landeswahlausschuss und in letzter Instanz beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt werden. Erst wenn Anfang Februar alle Einspruchsfristen abgelaufen sind und somit alle zur Wahl zugelassenen Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten feststehen, können die Stimmzettel in den Druck gehen. Das bedeutet, auch für die Briefwahl kann der Versand voraussichtlich erst ab dem 6. Februar beginnen.
Bis wann sollte ich bei Briefwahl die ausgefüllten Unterlagen zurückgeschickt haben?
Es wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen bis spätestens drei Werktage vor der Wahl abzusenden. Denn trifft die Stimme nicht rechtzeitig ein, wird sie nicht mitgezählt. Die Unterlagen können aber noch bis Freitag, den 21. Februar, 15 Uhr, im Briefwahlbüro abgegeben oder am Wahlsonntag bis 18 Uhr in den Briefkasten vor dem Eingang des Rathauses eingeworfen werden. In einem Wahllokal können Briefwahlunterlagen nicht abgegeben werden.
Wenn Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind, muss man sich bis spätestens Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, unter Tel.: 02302 581-1271 oder -1275 ans Wahlamt wenden. Dort erhält man dann neue Wahlunterlagen.
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