Witten. In Witten gibt es 13 evangelische Kitas. Die Kirche muss sich an deren Kosten beteiligen, hat aber große Finanzprobleme. Wie geht es nun weiter?

Fehlende Plätze, zu wenig Erzieherinnen, knappe Kassen und jetzt noch die Aufregung um eine neue Personalverordnung: Die Kita-Krise spitzt sich immer weiter zu. Betroffen sind auch die 20 Kitas, die zum Evangelischen Kirchenkreis Hattingen-Witten gehören. 13 davon gibt es in der Ruhrstadt. Sie werden in Zukunft die Auswirkungen der angespannten Finanzlage in der Kirche zu spüren bekommen - und mit deutlich weniger Geld auskommen müssen.

Eigentlich sind die Kommunen für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen zuständig und bekommen dafür Zuweisungen aus Steuereinnahmen vom Land. Kita-Träger wie die evangelische Kirche müssen jedoch in NRW für 10,3 Prozent der Kosten selbst aufkommen. Damit verringern sie die Last, die die Städte bei der Finanzierung der Kindergärten zu tragen haben. So hätte der Kirchenkreis rund 1,7 Millionen Euro für Trägeranteile aufzuwenden, davon rund eine Million Euro für die Wittener Kindergärten, erklärt Angelika Arend, kaufmännische Geschäftsführerin des Ev. Kindergartenverbunds.

Einnahmen durch Kirchensteuern in Hattingen-Witten stark rückläufig

Synode Kirchenkreis Witten
Bei der Herbstsynode des Evangelischen Kirchenkreises Hattingen-Witten gab es heiße Diskussionen um die Zuwendungen für die 20 Kitas. © Ev. Kirchenkreis Ha-Wi | Ev. Kirchenkreis Ha-Wi

Durch stark rückläufige Kirchensteuern, nicht zuletzt auch eine Folge der vielen Austritte, kann der Kirchenkreis die gesamte Summe für seine Trägeranteile nicht mehr aufbringen. Zwar reduzieren sich die Kosten insgesamt auf etwa 1,2 Millionen Euro. Doch in Zukunft sei es nicht mehr möglich, diese immer noch hohe Summe für die Kitas zu zahlen, heißt es. Bei der Herbstsynode am Samstag (30.11.) wurde entschieden, den Betrag auf zukünftig 400.000 Euro im Jahr zu deckeln - für alle Kitas.

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„Die Kommunen und Kirchen werden als Träger gemeinsam vom Kinderbildungsgesetz stranguliert“, brachte Heike Bundt, Pfarrerin der Wittener Trinitatisgemeinde und Vorsitzende des Leitungsausschusses im evangelischen Kindergartenverbund, auf den Punkt, mit welch gewaltigen Problemen Städte und Kita-Träger in NRW zu kämpfen haben. Die Zuweisungen des Landes NRW seien durch sein „KiBiz“ genanntes Kinderbildungsgesetz sehr gering angesetzt. Noch dazu fließe das Geld aus Düsseldorf nur mit langer Verzögerung, was zusätzliche Belastungen der Haushalte bedeute.

Mit Witten konnte der Ev. Kindergartenverbund bereits einen Vertrag schließen, der berücksichtigt, dass die Finanzkraft des Kirchenkreises durch Austritte geschwächt ist. Die Stadt habe schriftlich mitgeteilt, dass sie ab dem 1. August 2024 die Trägeranteile als Defizitausgleich übernimmt, die über den Anteil der Kirchensteuern hinausgehen, die anteilig Witten zur Verfügung stehen.

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Zu der von der schwarz-grünen Landesregierung geplanten Lockerung der Personalvorschriften für Kita-Gruppen mit über Dreijährigen bezieht die kaufmännische Geschäftsführerin des Ev. Kindergartenverbund eindeutig Stellung: „Davon halten wir gar nichts.“ Kitas sollen künftig bei Krankheitsausfällen auch dann geöffnet bleiben dürfen, wenn nur noch eine sozialpädagogische Fachkraft für 60 Kinder da ist.

Arend weiter: „Die Kindergärten des Ev. Kindergartenverbundes verstehen sich als Bildungsinstitution.“ Setze sich die neue Verordnung durch, könne man höchstens noch von einer Betreuung oder Beaufsichtigung sprechen. „In diesen Fällen, auch wenn sie nur sechs Wochen im Jahr dauern sollen, können keine Bildungsmaßnahmen oder besondere Angebote durchgeführt werden.“

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