Mülheim. Es dürfte wieder Tränen geben. Erneut drängen fast 600 Viertklässler an Mülheims Gesamtschulen. Nun beginnt das Warten: Werde ich angenommen?

Zwischen dem 10. und dem 12. Februar haben sich insgesamt 590 Schüler und Schülerinnen an Mülheims Gesamtschulen angemeldet. Im Vorjahr waren es 605. Die Zahlen sind trotz des leichten Rückgangs „auf hohem Niveau“, teilte die Stadtverwaltung mit. Auch in diesem Jahr müssen daher etliche Viertklässler und ihre Familien über alternative Schulformen nachdenken.

Laut Stadt sind auch 86 Kinder aus der Umgebung unter den registrierten, 2024 waren es 62 Auswärtige. Für die siebenzügige Gustav-Heinemann-Schule in Dümpten haben sich diesmal 287 Mädchen und Jungen entschieden und damit 23 weniger als im vergangenen Jahr mit 310.

Einen Anmelde-Rückgang hat auch die vierzügige Willy-Brandt-Schule in Styrum zu verzeichnen: von 182 im Jahr 2024 auf nunmehr 161. Gewachsen ist dagegen die Zahl der ab Sommer sechszügigen Gesamtschule Saarn: von 113 im Vorjahr auf 142 Schüler und Schülerinnen. Die meisten Auswärtigen haben sich für die Dümptener Gesamtschule entschieden (49), in Styrum haben sich 27 angemeldet und in Saarn 10.

Mülheimer Gesamtschulen führen jetzt Ausgleichsverfahren durch

„Um trotz des Anmeldeüberhangs möglichst vielen Kindern den Schulformwunsch Gesamtschule erfüllen zu können“, so die Verwaltung, führten die Teams um Schulleiter Thomas Ratz (Gustav-Heinemann-Schule), Karin Rinn (Willy-Brandt-Schule) und Claudia Büllesbach (Gesamtschule Saarn) derzeit ein Schülerausgleichsverfahren durch.

Noch vor Beginn des Anmeldeverfahrens zu den fünf Gymnasien, den drei Realschulen und der Hauptschule vom 5. bis 7. März, werde man die Familien darüber informieren, ob Tochter oder Sohn an der Gesamtschule untergekommen sind. Wer eine Absage erhält, müsse an einer anderen weiterführenden Schule angemeldet werden. Die Kinder hätten dort „die gleichen Chancen wie jene, die sich direkt für eine dieser Schulformen entschieden haben“.

Abgelehnte Kinder auf alle Fälle an anderen Schulen anmelden

Im Interesse des Kindes, so heißt es, solle „die Anmeldung auch dann unbedingt erfolgen, wenn gegen die Entscheidung der Gesamtschule noch Rechtsmittel eingelegt werden“. Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten der weiterführenden Schulen.

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