Mülheim. Nach dem Versenden der Grundsteuerbescheide ist der Frust bei vielen Hausbesitzern groß. Eine Anfrage im Landtag hinterfragt Mülheims Vorgehen.
Mit einer Kleinen Anfrage im Landtag zielt Mülheims Abgeordneter Rodion Bakum (SPD) darauf ab, die Auswirkungen und Lastenverschiebungen der Grundsteuerreform in Mülheim offenzulegen.
Anlass für seine Anfrage an die Landesregierung sind die Grundsteuerbescheide, die die Stadt Mülheim nun an Eigentümerinnen und Eigentümer von bebauten Grundstücken verschickt hat. Bakum spricht von „Hiobsbotschaften“, die vielen Hausbesitzern schwarz auf weiß präsentiert worden seien. Schließlich sei die Steuerlast im Extremfall ums Vierfache gestiegen. „Eine derartige Erhöhung darf weder Regelfall noch Ausnahme sein“, äußert Bakum sein Unverständnis.
Folge der Grundsteuerreform: Mehrbelastung von Wohngrundstücken in Mülheim
Bakum fordert die Landesregierung nun auf, explizit am Beispiel Mülheims darzustellen, welche Verschiebungen es bei der Grundsteuerbelastung gegeben hat mit der Reform – aber auch mit der Entscheidung des Stadtrates, den Hebesatz nicht zu splitten (in einen Hebesatz für Wohngrundstücke und einen für Nichtwohngrundstücke) und ihn in Mülheim bei einheitlichen 890 Prozent zu belassen.
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Letztere Entscheidung hatte Bakums SPD mitgetragen – offensichtlich war die Lokalpolitik darauf aus, den Steuerzahlern vor Ort deutlich zu machen, dass sämtliche Lastenverschiebungen nicht auf ihrem Mist gewachsen sind, sondern begründet sind durch die neuen Berechnungsverfahren im Bundesmodell: Die Landesregierung hatte bekanntlich darauf verzichtet, wie andere Länder einheitliche Regelungen zu treffen, damit Wohngrundstücke über das Bundesmodell nicht über Gebühr belastet werden.
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Was nun Anfang dieses Jahres mit dem Versenden der städtischen Steuerbescheide jedem Steuerpflichtigen in der Stadt vor Augen geführt wurde, war vorher schon skizziert worden: Nichtwohngrundstücke, insbesondere gewerblich oder industriell genutzte, werden in Mülheim entlastet, die Gesamtheit der Wohngrundstücke stärker belastet.
Nach dem Zehn-Millionen-Euro-Loch in 2025: Was macht Mülheim 2026?
Bakum will das jetzt genauestens von der Landesregierung aufgeschlüsselt sehen. Damit will er offenbar auch aufgezeigt sehen, welchen Weg Mülheim ab 2026 beschreiten sollte, wenn es sich die Stadt wohl nicht ein zweites Mal erlauben kann, mit einem einheitlichen Hebesatz von 890 Prozent auf rund zehn Millionen Euro Einnahmen zu verzichten.
„Es ist von Interesse, ob die Grundsteuerbelastung sowohl aufkommensneutral als auch im Individualfall gerecht gestaltet werden kann oder ob Nachholbedarf durch Landesgesetzgebung erforderlich wird“, blickt Bakum auch auf jene Städte, die ihre vom Land eingeräumte Option genutzt hatten, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke einzuführen, um kein Minus in der Kasse zu haben.
„Es ist von Interesse, ob die Grundsteuerbelastung sowohl aufkommensneutral als auch im Individualfall gerecht gestaltet werden kann oder ob Nachholbedarf durch Landesgesetzgebung erforderlich wird.“
Bakum erwartet von der Landesregierung nun dezidierte Zahlen zur durchschnittlichen Grundsteuerbelastung für die unterschiedlichsten Grundstücksarten. Dabei will er auch nach Unterkategorien bei den sogenannten Nichtwohngrundstücken unterschieden sehen und Zahlen präsentiert bekommen, etwa zu Teileigentum, Geschäftsgrundstücken oder gemischt genutzten Grundstücken (Wohnen/Gewerbe).
Grundsteuer: SPD-Abgeordneter Bakum hinterfragt den Mülheimer Weg
Bakum will offensichtlich auch Mülheims Verwaltung überprüfen, die im Dezember mit der Aussage in die politische Debatte zum Hebesatz eingeführt hatte, dass auch mit differenzierten Hebesätzen keine wesentliche Last von Wohngrundstücken zu nehmen sei. Wolle man die Zehn-Millionen-Euro-Lücke beim Steuerkommen schließen und die Wirtschaft mit differenzierten Hebesatz so wie zuvor an der Last beteiligen, so die seinerzeitige Behauptung der Verwaltung, kämen Hebesätze von 887 Prozent (nur drei Prozentpunkte niedriger als beschlossen) für Wohngrundstücke und 1608 Prozent für Nichtwohngrundstücke heraus.
Das zweifelt Bakum offenbar an – und ist wohl gewillt, die Grundsteuer-Frage für den Kommunalwahlkampf aufzubereiten. So trägt seine Kleine Anfrage an die Landesregierung den Titel: „,Ein Geschenk im Kommunalwahljahr 2025?‘ Sagt der Oberbürgermeister (CDU) die Wahrheit zur Grundsteuer in Mülheim an der Ruhr?“
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