Moers. Viele Moerser sollen 2025 mehr Grundsteuer zahlen. Welche Rechte gibt es beim Widerspruch? Und was sind Folgen für Mieter? Ein Experte klärt auf.
Mit Spannung öffnen viele Moerser Immobilieneigentümer in diesen Tagen ihre Briefkästen. Denn: Der Grundsteuerbescheid ist auf dem Weg. Am 10. Januar hat die Stadt Moers mit dem Versand der insgesamt 37.218 Briefe begonnen.
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Viele Bürgerinnen und Bürger haben das lange erwartete Dokument schon erhalten. Und somit auch Klarheit darüber, wie sich der neue Hebesatz und eine mögliche Neuberechnung des Grundstückswertes durch das Finanzamt in Kamp-Lintfort fortan im eigenen Geldbeutel auswirkt.
Grundsteuer-Bescheid in Moers: Bislang kaum Widersprüche bei der Stadt
Aus Gesprächen mit Eigentümern sowie diversen Posts in den sozialen Medien ergibt sich ein differenziertes Bild: Während der Bescheid für manche Moerserinnen und Moerser erfreulich ausfällt, gibt es auch einige Betroffene, die 2025 deutlich mehr Grundsteuer zahlen müssen als noch im Vorjahr.
Dennoch: Zumindest im Rathaus sind bislang kaum Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide eingegangen. „Bei der Stadt kann man ja im Prinzip nur Widerspruch gegen den Hebesatz einlegen. Das ist hier aber nicht das Problem, weil sich der ja kaum verändert hat“, sagt Pressesprecher Thorsten Schröder auf Nachfrage. Mit dem Beschluss im Dezember hatte der Rat differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B auf den Weg gebracht. Für Wohngrundstücke stieg der Satz von 813 auf 827 Prozentpunkte.
Moers: Deutlich höhere Grundsteuer - meist ist Messbetrag des Finanzamtes die Ursache
Die zum Teil geschilderten Vervielfachung der Grundsteuer, vor der manche Moerserinnen und Moerser stehen, erkläre sich in der Regel durch Änderungen beim Messbetrag des Finanzamtes, schlussfolgert Thorsten Schröder. Er betont: „Wenn der Grundstückswert deutlich steigt, bedeutet das aber auch, dass man eine wertigere Immobilie besitzt.“
Markus Kruse, Geschäftsführer des Vereins Haus & Grund Grafschaft Moers, stimmt der Auffassung des Stadtsprechers zu: „In der Regel liegen die Fehler bei den vorherigen Bescheiden des Finanzamtes.“ Gegen die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer vorzugehen, sei schwierig, meint Kruse. Zumindest für das Jahr 2025.
Grundsteuer-Bescheid 2025 in Moers: Lohnt sich Widerspruch bei Finanzamt und Stadt?
Denn: Die Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerwertbescheide seien Eigentümern nach der Grundsteuerreform längst zugestellt worden. Und wenn einen Monat nach der Zustellung dieser Bescheide kein Widerspruch eingelegt wurde, sind diese auch bei falscher Berechnung bestandskräftig.
Eine Änderung sei dann erst für den Grundsteuerbescheid des nächsten Jahres möglich, erklärt der Moerser Haus & Grund-Chef. Hierzu sei ein Antrag beim Finanzamt auf die sogenannte fehlerbeseitigende Fortschreibung erforderlich. Kruse: „Wir stellen für unsere Mitglieder aktuell sehr viele solcher Anträge.“
Moers: Eigentümer laut Haus & Grund-Chef über hohen Hebesatz verärgert
Besonders ärgerlich seien laut Markus Kruse jene Fälle, bei denen vor mehr als zwölf Monaten Widerspruch eingelegt wurde, welche aber aufgrund der Überlastung der Finanzämter noch nicht entschieden wurden. Dann werde die Grundsteuer trotzdem zunächst nach den falschen Bescheiden berechnet.
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Einen Widerspruch bei der Stadt einzulegen sei lediglich dann sinnvoll, wenn die dort enthaltenen Angaben nicht richtig von den vorherigen Bescheiden des Finanzamtes übernommen wurden oder wenn ein falscher Hebesatz angewandt wurde. „Viele Eigentümer ärgern sich über den hohen Hebesatz in Moers, hiergegen hilft der Widerspruch leider nicht“, berichtet der Vereinsgeschäftsführer.
Experte über Folgen von höherer Grundsteuer: Mietern droht Nachzahlung bei Nebenkostenabrechnung 2026
Verärgert seien nach Darstellung Kruses ebenso Vermieterinnen und Vermieter. Sie stehen vor der Frage, ob sie die in vielen Fällen gestiegene Grundsteuer an ihre Mieterinnen und Mieter weitergeben sollen. Insbesondere einige private Vermieter würden auf Anpassungen der Miete verzichten, weiß Markus Kruse aus Gesprächen mit seinen Mitgliedern.
Für das Gros der Mieterinnen und Mieter fällt die Prognose des Moerser Experten jedoch unerfreulich aus: „Da die Grundsteuern in der Regel auf die Mieter umgelegt werden, müssen viele Mieter im Jahr 2026 tatsächlich mit Nachzahlungen rechnen, wenn die Betriebskostenabrechnung 2025 zugestellt wird.“