Moers/Kamp-Lintfort/Neukirchen-Vluyn. Wird das Wohnen in Moers, Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn durch die Grundsteuerreform 2025 teurer? Das Land NRW hat Zahlen veröffentlicht.
Es sind Zahlen, die für politischen Zündstoff sorgen und Wohneigentümern und Mietern bitter aufstoßen könnten: Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag (20. Juni) fiktive Hebesätze zur Verfügung gestellt, mit denen die Grundsteuerreform 2025 aufkommensneutral umgesetzt werden könnte. Das heißt im Klartext: Mit diesen Hebesätzen würden Städte und Gemeinden insgesamt die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen können wie bisher. Es könnte eine merkliche Steuererhöhung drohen.
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Pro Kommune sind vier Werte angegeben: der aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, der aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer B, der Hebesatz für die Grundsteuer B für Wohngrundstücke (optionaler Hebesatz für die Grundstücksarten Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum) sowie der Hebesatz für die Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke (optionaler Hebesatz für folgende Grundstücksarten: Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstige bebaute Grundstücke und unbebaute Grundstücke).
Folgende Werte hat die Finanzverwaltung für Moers, Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn ermittelt
Moers
- Grundsteuer A: 523
- Grundsteuer B: 868
- Grundsteuer B Wohngrundstücke: 752
- Grundsteuer B Nichtwohngrundstücke: 1.297
Kamp-Lintfort
- Grundsteuer A: 396
- Grundsteuer B: 907
- Grundsteuer B Wohngrundstücke: 778
- Grundsteuer B Nichtwohngrundstücke: 1229
Neukirchen-Vluyn
- Grundsteuer A: 606
- Grundsteuer B: 686
- Grundsteuer B Wohngrundstücke: 687
- Grundsteuer B Nichtwohngrundstücke: 682
Hebesätze sind Referenzwerte: Kommunen entscheiden über Grundsteuer
Die von der Finanzverwaltung bereitgestellten aufkommensneutralen Hebesätze sind allerdings nur als Referenzwert zu verstehen. Denn: Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer. Sie wird von der Kommune erhoben, ihr Aufkommen bleibt in der Kommune und dieser obliegt auch das Recht, über den Hebesatz die Höhe der Grundsteuer festzulegen. Und: „Das bedeutet nicht, dass die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer für jeden Menschen und jedes Unternehmen gleich bleibt, wenn eine Kommune den Beispielhebesatz des Landes anwendet. Aufkommensneutralität für die Kommune bedeutet nicht Belastungsneutralität für die Bürgerinnen und Bürger“, erklärt NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk in einer Mitteilung.
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Wie geht es jetzt weiter? Auf den aktuellen Haushalt in Moers hat die Veröffentlichung des Landes zunächst keinen Einfluss, erklärt Stadtsprecher Thorsten Schröder exemplarisch. In der Grafenstadt hat es zuletzt hitzige Diskussionen um die Erhöhung der Grundsteuer B gegeben, an deren Ende die Grundsteuer B um 73 Punkte auf 813 angehoben wurde. Sollte sich daran im kommenden Jahr im Zuge der Grundsteuerreform etwas ändern, wäre dies eine Entscheidung der Politik. Aktuell aber, so Schröder, sei dies kein Thema.
Bürgermeister von Kamp-Lintfort kritisiert Grundsteuerreform
Christoph Landscheidt, Bürgermeister von Kamp-Lintfort, kritisiert in seiner Funktion als Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW die Veröffentlichung des Landes. „Die Übersicht zeigt deutlich die Folgen des Versäumnisses der Landesregierung auf, rechtzeitig etwas gegen die Unwucht der Reform zu unternehmen. Jetzt wird an konkreten Zahlen sichtbar, in welchem Ausmaß sich das Wohnen verteuert und Gewerbe entlastet wird“, heißt es in einer Mitteilung. Das Land sei „dringend“ aufgefordert, eine Entlastung des Wohnens „dauerhaft“ und „für alle einheitlich“ durch eine Korrektur der Messzahlen abzusichern. Die Kommunen, so ist Landscheidt überzeugt, würden dazu kaum in der Lage sein.
„Die Übersicht zeigt deutlich die Folgen des Versäumnisses der Landesregierung auf, rechtzeitig etwas gegen die Unwucht der Reform zu unternehmen. Jetzt wird an konkreten Zahlen sichtbar, in welchem Ausmaß sich das Wohnen verteuert und Gewerbe entlastet wird.“
„Wenn das Land diese Aufgabe auf uns abwälzt, stehen die Hebesätze jedes Jahr aufs Neue in den Räten zur Diskussion“, erklärt der Kamp-Lintforter Bürgermeister weiter. „Das wird regelmäßig Konflikte zwischen Gewerbetreibenden und privaten Eigentümern provozieren. Versprechungen des Landes, so werde man das Wohnen entlasten, werden so nicht auf Dauer einzulösen sein.“
Christoph Landscheidt: Hebesätze bilden nicht die finanzielle Not der Städte ab
Zudem bilde die Übersicht der Hebesätze nicht die wachsende finanzielle Not der Städte und Gemeinden ab. „So lange Bund und Land nicht echte Hilfen bereitstellen, wird vielen nichts anderes übrig bleiben, als früher oder später Leistungen zu kürzen oder zum letzten Mittel zu greifen und Steuern zu erhöhen. Das Gesetz verpflichtet die Kämmerer dazu, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.“
Die aufkommensneutralen Hebesätze sind auch unter der Internetadresse www.grundsteuer.nrw.de öffentlich abrufbar.