Hattingen. Baualter, Wohnfläche, Lage in Hattingen, Ausstattung, energetische Ausstattung, Mietpreis – die Auskunft der Eigentümer ist jetzt verpflichtend.
Wie teuer ist Wohnen in Hattingen? Jetzt soll es dazu neue Erkenntnisse geben – denn jeder, der angefragt wird, muss jetzt antworten.
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Im Jahr 2025 wird es einen neuen Mietspiegel für Hattingen geben. Er soll dem aktuellen Mietpreisgefüge entsprechen und eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten in frei finanzierten Wohnungen geben. Deshalb werden jetzt 2000 Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Ein- und Zweifamilienhäusern in Hattingen befragt.
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Der Arbeitskreis „Hattinger Mietspiegel“ besteht aus Vertretern des Mietervereins Bochum, Hattingen und Umgegend, der Haus und Grund Hattingen e.V. sowie Mitarbeitenden der Stadt Hattingen. Sie haben einen Umfragebogen erarbeitet, dessen Daten als Grundlage für den neuen Mietspiegel gelten. Abgefragt werden insbesondere Informationen über Baualter, Wohnfläche, Lage, Ausstattung, energetische Ausstattung und Mietpreis.
Aufgrund einer neuen Rechtslage sind die Befragten erstmals verpflichtet, Auskunft zu Mietverhältnissen und Merkmalen ihrer Wohnungen zu erteilen.
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Die per Zufall ausgewählten und angeschriebenen Personen können die Umfrage online ausfüllen. Mithilfe eines QR-Codes kann auf die Befragung auf der Internetseite der Stadt Hattingen zugegriffen werden. Aber auch das Ausfüllen in Papierform ist nach wie vor möglich. Die Antworten werden mithilfe eines Zugangscodes anonymisiert, sodass bei der Auswertung keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind. Die Umfrage findet noch bis zum 30. November statt.
Funktion des Mietspiegels
Der Mietspiegel stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar und hat unterschiedliche Funktionen. Er zeigt das ortsübliche Niveau der Mietpreise und gibt aufgrund seiner detaillierten Systematik Mieterinnen, Mietern und Vermieterinnen, Vermietern die Möglichkeit, den Mietpreis anhand objektiver Kriterien einzuschätzen. Gleichzeitig dient er zur Begründung von Mieterhöhungsverlangen
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