Gladbeck. Betrug, versuchter Betrug, Diebstahl und Unterschlagung so die Vorwürfe gegen eine Gladbeckerin. Doch was wirklich passiert war, bleibt unklar.

Eine achtfache Mutter musste sich vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf der 30-Jährigen Betrug, versuchten Betrug, Diebstahl und Unterschlagung vor. Am Ende wurde das Verfahren ohne Auflagen eingestellt.

Die der Frau zur Last gelegten Taten liegen mittlerweile fünf bzw. vier Jahre zurück. Laut Anklage soll sie bei Bofrost Waren im Wert von 64 Euro bestellt und erhalten haben. Das Unternehmen sollte den Betrag per Sepa-Lastschrift abbuchen – allerdings von einem fremden Konto. Die Geschädigte ließ das Geld aber zurückbuchen. Das bestätigte sie als Zeugin. Eine zweite Bestellung der Angeklagten bei Bofrost blieb erfolglos. Die Firma war misstrauisch geworden.

Gladbeckerin soll Schraubendreher bei Discounter gestohlen haben

Bei einem Discounter soll die 30-Jährige Schraubendreher im Wert von zwölf Euro, im Kinderwagen versteckt, gestohlen haben. Bei Ebay soll sie ein Handy angeboten und 100 Euro dafür bekommen haben. Der Käufer wartete vergeblich auf das Smartphone. Das erging laut Anklage auch einer Bekannten so, die ihr Handy in der Wohnung der Angeklagten vergessen hatte. Es war verschwunden.

Die 30-Jährige bestritt die Vorwürfe, beschuldigte in den meisten Fällen ihren Noch-Ehemann, der wegen ähnlicher Delikte bereits verurteilt wurde bzw. gesondert verfolgt wird. Mehrere Versuche des Gerichts, Licht ins Dunkel zu bringen, waren in den Vorjahren gescheitert. Mal konnten wichtige Bankauszüge nicht vorgelegt werden, in den anderen Fällen waren Zeugen nicht erschienen.

Auch der jetzigen Verhandlung blieben Zeugen fern. Aufklärung deshalb wieder Fehlanzeige. Auf Vorschlag des Vorsitzenden Richters Markus Bley stimmten Verteidigerin und Staatsanwältin der Einstellung des Verfahrens zu, weil die Taten lange zurückliegen, der Schaden sich in Grenzen hält, die mehrfach vorbestrafte 30-Jährige seit 2019 nicht mehr verurteilt wurde – und auch zur Entlastung der Justiz. Die Frau hat ihren Mann verlassen, lebt mit ihrer vor fünf Monaten geborenen Tochter in einer Mutter-Kind-Einrichtung, um zu beweisen, ob sie sich künftig auch um ihre sieben älteren Kinder kümmern kann, die sich in der Obhut des Jugendamtes befinden.

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