Gladbeck. Für 921 Kinder in Gladbeck muss die Stadt den Unterhalt vorschießen. Das kostet pro Jahr Millionen. Und die Kosten steigen immer weiter an.

Die Eltern sind bereits getrennte oder geschiedene Leute – mit separaten Kassen. Das kann zum Problem werden, denn für Kinder muss Unterhalt geleistet werden. Was nicht immer geschieht. Dann springen Vater Staat, Land und Kommune ein. Die Stadt Gladbeck kostet dieser Unterhaltsvorschuss pro Jahr Millionen Euro.

Wie werden die Sätze berechnet?

Die erbrachten Leistungen werden zu 40 Prozent vom Bund, zu 30 Prozent vom Land und zu 30 Prozent aus kommunalen Mitteln finanziert. Derzeit gibt es nach Angaben aus der Stadtverwaltung in Gladbeck 921 Kinder, die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beziehen. „Die Fallzahlen unterlagen in den vergangenen Jahren nur leichten Schwankungen“, berichtet Rathaussprecher David Hennig. Gezahlt werde bis zum 17. Lebensjahr. „Zuständig ist in Gladbeck das Amt für Soziales und Wohnen.“ Es befindet sich an der Wilhelmstraße 8.

Die öffentliche Hand leistet Vorschüsse

Im Jahr 2024 wurden bis zum 23. Juli insgesamt Leistungen in Höhe von 2.065.615 Euro erbracht. Durchschnittlich ergebe sich ein monatlicher Betrag von rund 295.088 Euro. Zum Vergleich: Anno 2019 flossen rund 500.000 Euro für 464 Kinder.

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„Die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen berechnet sich aus der Höhe des gesetzlichen Mindestunterhaltes, abzüglich des vollen Erstkindergeldes. In den vorigen Jahren erfolgte eine stetige Erhöhung“, erläutert David Hennig, Zum 1. Januar diesen Jahres sei die prozentual höchste Anhebung zu verzeichnen. Die durchschnittlich monatlich erbrachten Leistungen erhöhten sich demnach auch.

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Zahlte die Stadt Gladbeck im Jahre 2019 noch insgesamt rund 2.642.719 Euro aus, waren es 2.19.380 Euro im Jahr 2023. „Der Hauptgrund für die anwachsenden Kosten sind die gestiegenen Sätze“, sagt Thomas Andres. Der Leiter des Amtes für Soziales und Wohnen geht davon aus, dass sich diese Entwicklung fortsetzt. „Schließlich steigen ja auch die Lebenshaltungskosten“, argumentiert der Fachmann.

Thomas Andres, Leiter des Amtes für Soziales und Wohnen, spricht am Mittwoch, 27. September 2023, über die Situation auf den Sozialen Wohnungsmarkt in Gladbeck. Foto: Thomas Gödde / FUNKE Foto Services

„„Der Hauptgrund für die anwachsenden Kosten sind die gestiegenen Sätze.“

Thomas Andres

Besonders eklatant sei der Sprung von 2023 auf 2024 gewesen. So kletterte der Pro-Kopf-Satz für Kinder zwischen null und fünf Jahren von 187 auf 230 Euro. In der Altersgruppe der Sechs- bis Elfjährigen stieg die Leistung von 252 auf 301 Euro. Für Nachwuchs zwischen zwölf und 17 Jahren wurden statt 338 Euro im Jahr 2023 nunmehr 395 Euro gewährt.

In den allermeisten Fällen erhielten Mütter diese Leistung, stellt Andres fest. Er vermutet, „dass auch immer mehr Frauen aus der Ukraine darunter sein werden“. Sie flüchten zumeist ohne die Väter der Kinder aus dem Kriegsgebiet.

Wie der Begriff schon sagt, handelt es sich bei den Zahlungen lediglich um einen Vorschuss. Thomas Andres erklärt: „Der Kindesvater wird angeschrieben.“ Er werde aufgefordert, sein Einkommen offenzulegen. Komme der Betreffende dem nicht nach, könne der Fall sogar vor Gericht landen.

Stadtsprecher David Hennig am Freitag, 29.7.2022 vor dem Rathaus Gladbeck. Foto: Oliver Müller / FUNKE Foto Services

„Die Ermittlung einer Rückholquote ist seit dem 1. Juli 2019 nicht mehr möglich.“

David Hennig

Die öffentliche Hand leistet Vorkasse, verlangt das Geld aber zurück. „Die Ermittlung einer Rückholquote ist seit dem 1. Juli 2019 nicht mehr möglich“, heißt es aus dem Gladbecker Rathaus, „zuvor erfolgte sowohl die Auszahlung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz als auch die Heranziehung der Unterhaltspflichtigen durch die Stadt Gladbeck. Hier war es möglich, die erbrachten Leistungen und die eingenommen Unterhaltszahlungen der Unterhaltspflichtigen gegenüberzustellen.“

Das Landesamt Finanzen ist zuständig für die Unterhaltsheranziehung

Seit besagtem Stichtag ist dieses Prozedere nicht mehr gangbar. Denn: „In allen neuen Fällen erbringt die Stadt Gladbeck weiterhin die Leistungen, die Unterhaltsheranziehung erfolgt jedoch vom Landesamt für Finanzen NRW. Eine Gegenüberstellung der ausgezahlten und eingenommenen Beträge ist somit nicht mehr möglich.“

Die Stadt Gladbeck sei derzeit zuständig „für die Unterhaltsheranziehung in allen Fällen, die bereits vor dem 1. Juli 2019 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten haben“. Hierbei können sowohl laufende Unterhaltsforderungen als auch offene Forderungen aus der Vergangenheit geltend gemacht werden. Ergänzung: „Die Zuständigkeit der Unterhaltsheranziehung liegt außerdem bei der Stadt Gladbeck, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil verstorben ist.“

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