Gladbeck. . Gladbeck muss rund 500 000 Euro an Vorschussleistungen selbst tragen. Nur 27 Prozent der säumigen Zahler verfügen über ein Einkommen.
Für 464 Kinder zahlt die Stadt aktuell den Unterhalt, weil die getrennt von den Kindern lebenden Elternteile, in der Regel die Väter, nicht zahlen. „Kein schönes Thema“, sagt Tim Deffte, Sprecher im Rathaus.
Die öffentliche Hand tritt nämlich in Vorleistung für die säumigen Väter. „Nur ganz selten handelt es sich um Mütter, die nicht zahlen.“ Die dafür bereit gestellte Summe im städtischen Haushalt ist beachtlich: „In 2016 sind im städtischen Haushalt 1,093 Millionen Euro für diesen Posten veranschlagt.“
Die Hälfte davon zahlen Land und Bund, den Rest, also rund 500 000 Euro müsse die Stadt übernehmen. „Dieser Bereich hat Jahr für Jahr einen fast konstanten Wert“, stellt der Rathaussprecher im Vergleich zu den Vorjahren fest.
Und noch etwas ist nahezu unverändert: Die Anzahl der Mädchen und Jungen, für die die Stadt Gladbeck Vorschusszahlungen leistet, bleibt weitgehend konstant. „Aktuell sind es 464 Kinder, also rund 500 wie in den Vorjahren“, sagt Tim Deffte. Eine weitere Konstante: „Wir bleiben auf relativ viel Geld sitzen, das die Stadt nicht wieder bekommt.“ Gerade einmal zehn bis zwölf Prozent mache der Rücklauf aus, wenn die Stadt das Geld von den säumigen Zahlern einfordert.
Dabei sei die Ursache längst nicht immer die Unwilligkeit des Unterhaltspflichtigen. Tim Deffte weiß: „Nur in 27 Prozent der Fälle, in denen wir in Vorleistung gehen, erzielt der Betreffende überhaupt ein Einkommen.“ Was auf die Feststellung hinausläuft: Wo nichts ist, ist auch nichts zu holen. Konkret bedeutet das: In Fällen, in denen es weder ein pfändbares Einkommen noch Eigentum gibt, laufen Zahlungsaufforderungen und Pfändungstitel eben ins Leere.
Tim Deffte stellt fest: „Der Vater, der nicht zahlen will, ist eher die Ausnahme.“ Sei es nun der 17-Jährige, der über keinerlei Einkommen verfügt, oder der Geringverdiener: In Situationen wie diesen springt die Stadt als Unterhaltszahlerin für ein Kind ein. Diese Leistungen werden längstens für insgesamt 72 Monate und ausschließlich für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs gewährt. Danach greifen Sozialhilfeleistungen.
Mütter stellen den Antrag
Auch für den Elternteil, bei dem die Kinder leben und der vergebens auf Geld wartet, handelt es sich „um kein schönes Thema“, um es mit Tim Defftes Worten zu sagen. „In der Regel kommen die Mütter finanziell nicht klar“, so der Stadtsprecher. Sie stellen beim Amt für Soziales und Wohnen, Bereich Existenzsicherung dann den Antrag auf Unterhaltsvorschussleistung. Deffte: „Wir haben dafür speziell geschulte Mitarbeiter.“