Gladbeck. Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil zum Gehwegparken gefällt. So geht die Stadt Gladbeck mit dem Thema Parken auf dem Bürgersteig um.

Die Straßenverkehrsordnung ist eigentlich eindeutig. Das Parken auf Gehwegen ist verboten. Und trotzdem: Gerade in Städten hat es sich eingebürgert, dass ein Auge zugedrückt wird, wenn Autos mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig stehen, obwohl es kein Schild gibt, dass diese Art des Parkens erlaubt. Voraussetzung: Es bleibt genügend Restbreite beim Bürgersteig.

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Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über eine Klage von Anwohnern in Bremen entschieden, die sich gegen das Gehwegparken, genauer gegen das Wegschauen der Stadt, gewehrt haben. Sie haben verlangt, dass die Stadt Bremen gegen diese Art des Parkens durchgreift und entsprechend kontrolliert. Anwohner haben demnach das Recht, dass Städte gegen Gehwegparken durchgreifen.

Gericht billgt den Städten zu, bei der Ahndung von Gehwegparkern Prioritäten zu setzen

Allerdings billigt das Gericht den Städten zu, Prioritäten zu setzen. Sprich: Sie können zunächst einmal untersuchen, in welchen Vierteln oder Straßen das Problem besonders groß ist. Dort können die Verwaltungen dann ansetzen und versuchen, das Problem in den Griff zu bekommen. Sie müssen nicht sofort im gesamten Stadtgebiet aktiv werden. Davon abgesehen, dürfte vielen Städten dafür auch einfach die Personalkapazität fehlen.

Seitens des Gerichts heißt es dazu: „Da das unerlaubte Gehwegparken nach den Feststellungen des Berufungsgerichts in der gesamten Stadt, insbesondere in den innerstädtischen Lagen weit verbreitet ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn die Beklagte (in dem Fall die Stadt Bremen, Anm. d. Red.) zunächst die am stärksten belasteten Quartiere ermittelt, Straßen mit besonders geringer Restgehwegbreite priorisiert und ein entsprechendes Konzept für ein stadtweites Vorgehen umsetzt.“

„„Beim Gehwegparken macht die Stadt Gladbeck nur wenige Kompromisse, zum Teil auch sehr zum Ärger der Betroffenen.““

David Hennig

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat naturgemäß nicht nur Auswirkungen auf die beklagte Stadt, in dem Fall Bremen. Auch für andere Städte ist so ein Urteil von Bedeutung. Stellt sich die Frage, wie sieht es in Gladbeck aus, wie weitverbreitet ist das Gehwegparken hier? Muss die Stadt aktiv werden, und fällt womöglich eine ordentliche Anzahl an Parkplätzen weg?

Denn klar ist: Das Parken am rechten Fahrbahnrand ist erlaubt, doch dafür muss am Ende auch die Fahrbahn breit genug sein. Denkbar also, dass an Straßen, wo bisher zumindest mit zwei Reifen auf dem Gehweg geparkt wurde, nun nur noch auf einer Seite geparkt werden kann, weil sonst die verbleibende Fahrbahn zu eng wird? Ein Verkehrsdezernent aus dem Ruhrgebiet jedenfalls hat gegenüber dieser Zeitung bereits Befürchtungen geäußert, wonach über kurz oder lang zehntausende Stellplätze wegfallen könnten.

Stadt Gladbeck behandelt das Gehwegparken schon jetzt sehr restriktiv

Die Stadtverwaltung Gladbeck dagegen sieht da gar nicht so schwarz. Sie sieht auch zunächst keinen weiteren Handlungsbedarf in dem Urteil, sagt Stadtsprecher David Hennig und erläutert die Gladbecker Sichtweise. So werde das Thema Gehwegparken hier schon sehr restriktiv gehandhabt, da der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer oberste Priorität habe. Der Gehweg gehört den Fußgängern, die sich hier sicher bewegen sollen. Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen ihn auch mit dem Fahrrad nutzen, bis zehn Jahren steht es ihnen frei. Daher gilt: „Beim Gehwegparken macht die Stadt Gladbeck nur wenige Kompromisse, zum Teil auch sehr zum Ärger der Betroffenen.“

Hennig untermauert das mit entsprechenden Zahlen. Demnach habe die Stadt Gladbeck im Jahr 2023 insgesamt 3706 Verstöße im Zusammenhang mit Gehwegparken geahndet, im Jahr 2024 waren es bis Mitte Juni bereits 1759 Fälle. Das zeige: „Die Stadt Gladbeck ist mit den Verkehrsüberwachungskräften und dem KOD sehr intensiv unterwegs und ahndet diese Verstöße entsprechend.“ Möglicherweise sei das auch ein Unterschied zur beklagten Stadt Bremen, so der Stadtsprecher.

Und bei der Diskussion rund ums Parken auf dem Bürgersteig darf man ja auch eines nicht vergessen. Die Städte haben durchaus die Möglichkeit, diese Art des Parkens zu genehmigen – vorausgesetzt, die Bürgersteige sind breit genug. Es gibt entsprechende Schilder, die erlauben das Parken mit zwei Reifen oder sogar des kompletten Wagens auf dem Gehweg. In Gladbeck ist das beispielsweise entlang der Mittelstraße der Fall.

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