Gladbeck. 2026 wird der Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschul-Ganztag schrittweise in Gladbeck eingeführt. Zusätzlicher Raum muss geschaffen werden.

Die sich, aufgrund steigender Kinderanzahl künftiger Erstklässler-Jahrgänge, abzeichnende Raumnot an Gladbecker Grundschulen wird weiter verschärft. Hintergrund ist das Ganztags-Gesetz, mit dem ab dem neuen Schuljahr 2026 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Offenen Ganztag (OGS) schrittweise eingeführt wird. In Gladbeck muss so der schon angelaufene Schulausbaunoch stärker vorangetrieben werden, um der schon derzeit nicht zu erfüllenden OGS-Nachfrage gerecht werden zu können. Klar ist auch: Für den Gladbecker Haushalt bedeutet der Rechtsanspruch eine zusätzliche Millionenbelastung.

Dies machte das Amt für Bildung und Erziehung im jüngsten Schulausschuss der Lokalpolitik deutlich. „Derzeit ist die OGS ein freiwilliges Angebot, das aber bereits jetzt nicht von allen Kinder genutzt werden kann, für die eine Betreuung an der Grundschule gewünscht wird“, berichtete Julia Winkel. Die Schulentwicklungsplanerin führte aus, dass mittlerweile alle Grundschulen und die Förderschule (Roßheideschule) auch Offene Ganztagsschulen seien. Ein Angebot, das etabliert und stark nachgefragt werde, „so dass schon jetzt 17 Prozent der Grundschulkinder auf OGS-Wartelisten stehen“. Das sind mehr als 500 Kinder.

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Das vorhandene OGS-Angebot reicht nur für 43 Prozent der Grundschüler

Die Ausbauoffensive an Grundhuslen in Gladbeck läuft. Blick auf die Baustelle an der Mosaikschule in Gladbeck (Standort Zum Stadtwald). Mit dem zweiten Anbau werden zusätzliche Räume für Unterricht und Nachmittagsbetreuung geschaffen.
Die Ausbauoffensive an Grundhuslen in Gladbeck läuft. Blick auf die Baustelle an der Mosaikschule in Gladbeck (Standort Zum Stadtwald). Mit dem zweiten Anbau werden zusätzliche Räume für Unterricht und Nachmittagsbetreuung geschaffen. © www.blossey.eu | Hans Blossey

Das vorhandene OGS-Platzangebot reiche bei zurzeit rund 2950 Grundschülern insgesamt für 1278 Kinder (43,4 Prozent) aus. Mit Einrechnung der Betreuungsangebote über die verlässliche Schule (8-13 Uhr) sei eine bedarfsgerechte Versorgung für etwa 53 Prozent der Kinder gegeben. Das Bundesfamilienministerium gehe von einem tatsächlichen Bedarf von schätzungsweise 75 bis 80 Prozent aus. Diese Bedarfslücke soll mit dem Ganztagsgesetz geschlossen werden. Anspruchsberechtigt sind ab 2026 zunächst alle i-Dötze, mit dann schrittweiser Ausweitung bis zur vierten Klasse. So dass ab dem neuen Schuljahr 2029 allen Grundschulkindern (ebenso Förderschule) mindestens acht Stunden Förderung im Ganztag gesetzlich zusteht.

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Bund und Länder stellen Fördermittel bereit

Für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen stellen Bund und Länder bis zu 3,5 Milliarden Euro bereit. Zudem ist vorgesehen, dass sich der Bund mit bis zu 70 Prozent an der Finanzierung der Investitionskosten beteiligt, ebenso erfolgt eine Beteiligung an den Betriebskosten.Das bereits zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur vom Bund aufgelegte Sofort-Investitionsprogramm (750 Mio. Euro) hat Gladbeck bereits genutzt. Rund 850.000 Euro Fördermittel konnten für den Raumausbau an der Südparkschule genutzt werden.

Julia Winkel machte deutlich: Um den Bedarf stemmen zu können, müssten „die multifunktionale Raumnutzung an den Schulen optimiert, sowie weitere Umbauten und Anbauten im Bestand erfolgen“. Neben den Investitionen in den Schulausbau kämen durch die OGS-Ausweitung und die zusätzlichen Einrichtungen auf den Haushalt der Stadt aber auch deutlich höhere Betriebskosten zu. Dieses Jahr beträgt der städtische OGS-Zuschuss fast eine Million Euro (990.000 Euro). Steigt die OGS-Versorgungsquote bis 2029 auf 80 Prozent der dann unterrichteten Grundschulkinder (ca. 3400), bedeutete das eine Verdopplung der Kosten auf nahezu zwei Millionen Euro (1,98 Mio.).

Es gibt noch große Fragezeichen, wo das zusätzliche Personal herkommen soll

„Wir sehen auch noch große Fragezeichen, wo das benötigte zusätzliche OGS-Personalherkommen soll“, so Julia Winkel. Ein Qualitätszirkel mit Beteiligten der Stadt als Schulträger, Jugendhilfe und Schulen sei eingerichtet, um die Herausforderungen in den Fokus zu nehmen und qualitative und quantitative Weichenstellungen einzuleiten, um den Ausbau weiter voranzutreiben und die Umsetzung des Rechtsanspruches ab 2026 einzuleiten.