Gladbeck. Die Stadt Gladbeck überarbeitet ihre Stellplatzsatzung, bei der die Verkehrswende und der Klimaschutz wichtig werden. Was sich nun alles ändert.
Die Stadt Gladbeck feilt an einer Neufassung ihrer Stellplatzsatzung – die in einigen Bereichen moderater ausfallen soll. Erstmals soll in der Satzung aber der Klimaschutz berücksichtigt werden, indem eine zukunftsorientierte Radinfrastruktur Standard wird und es bei einer guten ÖPNV-Anbindung oder geeigneten Mobilitätsstrategien Vorteile beim Stellplatznachweis gibt.
Im Planungs- und Umweltausschuss traf der Verwaltungsvorschlag auf Zustimmung. Es wurde von einem bürgernahen, begrüßenswerten Konzept gesprochen. Die neuen Regelungen hätten „unmittelbare, positive Auswirkungen“, hieß es. Das Konzept passierte den Ausschuss folglich einstimmig. Das letzte Wort hat am kommenden Donnerstag der Rat der Stadt Gladbeck, dessen Zustimmung Beobachtern zur Folge als sicher gilt.
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Künftig gibt es in Gladbeck Minderungsmöglichkeiten beim Stellplatznachweis
Die Stellplatzsatzung regelt bei einem Bauvorhaben grundsätzlich den Nachweis von Parkplätzen für Pkw, die zum Haus gehören. Seit der letzten Überarbeitung 2018 gilt dies auch für Fahrrad-Abstellplätze. Die jetzt angestrebte Neufassung, so die Verwaltung, basiert auf einer neuen Verordnung des Landes, weitet die Regelungen auf alle Baubereiche – auch Neunutzungen von Gebäuden – aus und erlaubt neue und umfangreiche Minderungsmöglichkeiten.
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So soll künftig die Anzahl der in der Satzung für das Bau- oder Neunutzungsvorhaben vorgeschriebenen Stellplätze um 20 bis 30 Prozent reduziert werden können, wenn im Umfeld des Bauvorhabens eine gute bis sehr gute ÖPNV-Nutzung vorhanden ist. „Das führt zu einer spürbaren Verringerung der herzustellenden Stellplätze“, hieß es. Einen weiteren Bonus von 10 Prozent könne es bei einer guten bis sehr guten ÖPNV-Anbindung in der Innenstadt geben.
Stadt Gladbeck akzeptiert bald zweiten Stellplatz am Einfamilienhaus vor der Garage
Eine weitere Minderungsmöglichkeit wird künftig eingeräumt bei einer neuartigen Mobilitätsstrategie, die mit einem Bauvorhaben verbunden sein sollte – etwa eine Kombination von Sharing- und besonderen ÖPNV-Angeboten für die Mieter. Hier seien weitere Möglichkeiten innovativer Ideen vorstellbar, hieß es.
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Außerdem: Bei Gebäude-Nutzungsänderungen oder Dachgeschossausbauten sollen keine zusätzlichen Stellplätze mehr verlangt werden, wenn dies auf dem Grundstück nicht möglich ist. So könne bodensparend zusätzlicher Wohnraum entstehen und Leerstand vermieden werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei denen es grundsätzlich beim Nachweis von je zwei Stellplätzen pro Wohnung bleibt, will die Stadt künftig Bauherren aber entgegen kommen und den zweiten Stellplatz auch als „gefangenen Stellplatz“ – etwa auf Zufahrten zu Garagen – akzeptieren.
Radabstellplätze an Wohnhäusern in Gladbeck sollen mehr Qualität bekommen
Bei Nicht-Wohnnutzungen von Gebäuden will die Stadt moderater vorgehen und weniger Stellplätze verlangen – so werde weniger Boden versiegelt und ein Impuls zur Verkehrswende gesetzt. Und: weiterhin ist eine finanzielle Ablöse möglich (aber ohne Anspruch), die allerdings „zurückhaltend angewendet werden soll“, so die Verwaltung.
Bei den schon seit 2018 nachzuweisen Radtabstellplätzen bei Neubauvorhaben will die Stadt künftig noch intensiver vorgehen: Hier solle nicht nur der heutige Bedarf abgedeckt werden, sondern „im Sinne der Zukunftsvorsorge auch dem absehbaren Potenzial des Radverkehrs Genüge getan werden“. Das heißt: Zu den geforderten Anzahl an Radparkplätzen verlangt die Stadt nun mehr Qualität: 60 Prozent der Stellplätze müssen künftig witterungs- und diebstahlgesichert sein. Außerdem muss es Platz für Lastenfahrräder und Räder mit Anhängern geben. Außerdem sind keine Minderungsmöglichkeiten wie bei Pkw-Stellpätzen vorgesehen, auch keine finanzielle Ablöse. „Das unterstreicht, wie wichtig uns die Radverkehrsförderung ist“, hieß es im Ausschuss.
Regelung für jede Art von Gebäuden
Die Stellplatzsatzung regelt den Parkplatznachweis für Autos und Fahrräder für fast jede Nutzungsart von Gebäuden: Für Wohnhäuser und Wohnheime, Büro-, Verwaltungs- und Praxisräume, Verkaufsstätten, Kirchen, Sportstätten, Gaststätten, Hotels und Vergnügungsstätten, Bildungseinrichtungen oder fürs Gewerbe – aber auch für Kleingartenanlagen, Friedhöfe oder Museen.Die Satzung legt die Anzahl der Stellplätze genau fest. Beispiele – Mehrfamilienhäuser: 1,5 Pkw-Plätze und 3 Radstellplätze je 100 qm Nutzungsfläche; Pflegeheime: 1 Pkw-Stellplatz je 10 Betten, 1 Radstellplatz je acht Betten; Geschäfte (über 800 qm Verkaufsfläche) je 1 Pkw- und Radstellplatz je 30 qm Verkaufsfläche.Die umfangreiche Liste ist über das städtische Planungsamt einsehbar.