Bottrop. Es ist die erste Anhebung der Beiträge seit vier Jahren. Diese Kosten kommen auf die Eltern zu. Und es wird nicht die letzte Anhebung sein.

Diese Nachricht dürfte Eltern von Kleinkindern nicht schmecken. Die Kitabeiträge werden zum 1. August erhöht. Ein letzter Schritt ist dafür nur noch nötig. Die Satzung der Stadt Bottrop für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege muss geändert werden.

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Im Jugendhilfeausschuss (29. Januar) und im Finanzausschuss (1. April) finden diesbezüglich Vorberatungen statt. Der Rat der Stadt entscheidet letztlich in seiner Sitzung final darüber am 8. April. „Die Satzung ist die Grundlage für die Erhebung. Ohne die Satzungsänderung dürfen wir keine neuen Beiträge erheben“, erklärt Nadine Granow-Keysers, Leiterin des Fachbereichs Schule und Kindertagesbetreuung.

Sollte der Rat der neuen Satzung mit den neuen Beiträgen zustimmen, werden ab 1. August dieses Jahres neue Beiträge für die Eltern fällig. Die entsprechenden Bescheide werden dann verschickt.

Eltern müssen ab August mehr für die Kinderbetreuung bezahlen

Warum müssen Eltern jetzt tiefer in die Tasche greifen? „Der Rat der Stadt Bottrop hat zur Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes die Erhöhung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie zur Teilnahme an Betreuungsangeboten im Primarbereich um jährlich drei Prozent beschlossen“, heißt es in der Begründung.

Zwei Beispiel-Rechnungen: Eine Familie mit einem Jahresbruttogehalt von bis 55.000 Euro zahlt bisher 224,00 Euro im Monat im Ü3-Bereich (bis 45 Stunden). Ab 1. August wären es dann bei gleicher Stundenzahl insgesamt 231,00 Euro. Im U3-Bereich wären es ab August beim Brutto-Jahresgehalt von bis zu 55.000 Euro (bis 45 Stunden) eine Steigerung von 349,00 auf 359,00 Euro.

Anhebung: Nächstes Jahr geht das Spielchen von vorne los

Laut Fachbereichsleiterin handelt es sich um die erste Anhebung seit vier Jahren. Sie ist ein Bestandteil des städtischen Haushaltsicherungskonzepts. Die Stadt Bottrop muss bekanntermaßen bei den Finanzen den Gürtel enger schnallen. An Mitarbeitern wird nicht gespart. Nadine Granow-Keysers: „Andere Einsparungen, zum Beispiel beim Fachpersonal in den Kitas, sind nicht umgesetzt worden.“

Wichtig zu wissen, es wird nicht bei dieser einmaligen Erhebung der Beiträge bleiben. Nächstes Jahr wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die nächste neue Satzungsänderung für neue Kitabeiträge ab 1. August 2026 vonseiten des Fachbereichs auf den Weg gebracht. Dann geht das Spielchen wieder von vorne los.

Denn das Haushaltsicherungskonzept sieht eine jährliche Anhebung von drei Prozent vor. Mit dem gesamten Maßnahmenkatalog soll der städtische Haushalt bestenfalls in den nächsten zehn Jahren ausgeglichen werden.

Das würde im Umkehrschluss bedeuten: In den nächsten Jahren folgt Jahr für Jahr eine Erhöhung von drei Prozent. In der Satzung heißt es: „Die Höhe der Elternbeiträge ist abhängig vom Einkommen der Beitragspflichtigen, ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der in Anspruch genommenen Betreuungszeit und vom Alter des Kindes.“

Bei der Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung oder Tagespflege haben die Beitragspflichtigen das aktuelle Einkommen nachzuweisen. „Ohne Angaben zur Einkommenshöhe und ohne Vorlage der geforderten Einkommensnachweise ist der höchste Elternbeitrag zu leisten.“