Bottrop. Später als sonst verschickt die Stadt ab Februar 36.722 Bescheide über die reformierte Grundsteuer B. Was die Empfänger damit tun sollten.

36.722 Besitzer Bottroper Grundstücke bekommen im Februar von der Stadt den Bescheid über die Grundsteuer B. Die wird in Bottrop erstmals erhoben mit unterschiedlichen Hebesätzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Der Eigentümerverband Haus&Grund Bottrop weist Eigentümer darauf hin: Ihr könnt gegen die Bescheide Widerspruch einlegen. Aber: Ihr müsst die Steuer erstmal zahlen. „Das ist ganz wichtig“, sagt Ulrich Straub von Haus&Grund: „Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.“

Anders als auf der städtischen Homepage angekündigt, wird die Stadt die Grundsteuerbescheide nicht Ende Januar verschicken. Das sagt Stadt-Sprecherin Sarah Jockenhöfer auf WAZ-Anfrage: „Die Bescheide werden mit dem Bescheiddatum 31. Januar gedruckt und in der ersten Februarwoche durch die Deutsche Post zugestellt.“ Das Kommunale Rechenzentrum habe wegen der Bundestagswahl Prioritäten setzen und dafür zuerst die Wahlunterlagen vorbereiten müssen: Deshalb war „ein früherer Druck und Versand nicht möglich.“

Fällig wird die Grundsteuer nach Ulrich Straubs Angaben vierteljährlich zur Mitte des Quartals, also zum 15. Februar. „In den allermeisten Fällen wird sie im Lastschriftverfahren eingezogen“, sagt Straub, „da muss der Eigentümer selbst nichts tun.“

Das rät der Eigentümerverband Haus&Grund

Widerspruch einlegen sollten die mehr als 10.000 Bottroper Eigentümer, die auch schon gegen die Bescheide des Finanzamtes Bottrop zum Grundsteuermessbetrag Widerspruch eingelegt haben, sagt Straub. Denn dieser Betrag sei ja die Grundlage für die Bottroper Grundsteuerbescheide. „Zunächst reicht ein Widerspruch zur Fristenwahrung“, sagt Straub. „Den können Eigentümer später zurückziehen.“ Der Verband wird seine 2500 Mitglieder beraten und unterstützen.

Widerspruch einlegen können auch die Eigentümer, die sich durch die vom Rat beschlossenen Hebesätze ungerecht behandelt fühlen. Zum Beispiel die Besitzer der 4.078 Nichtwohngrundstücke, für die der Rat den Hebesatz von bisher 680 auf jetzt 1163 Prozentpunkte angehoben hat.

Die Chancen der Widersprüche gegen die Bescheide der Stadt Bottrop

Welche Chancen haben diese Widersprüche? „Musterklagen oder gar Urteile kann es noch nicht geben“, sagt der Experte von Haus&Grund, weil die Bescheide auf der Basis der Grundsteuerreform jetzt ja erstmals erstellt werden. Musterklagen haben allerdings verschiedene Verbände schon angekündigt.

Was passiert denn, wenn das Prinzip der verschiedenen Hebesätze vor Gericht kippt? Land und Städtetag haben zu den Hebesätzen je ein Gutachten in Auftrag gegeben, die in wenigen Punkten einer Meinung sind. In diesem allerdings schon: Wenn die Differenzierung als rechtwidrig verworfen würde, käme der niedrigere Hebesatz für alle Grundstücksarten zur Anwendung. Was Bottrop das kosten würde, hat Stadtkämmerer Jochen Brunnhofer schon ausgerechnet: drei Millionen Euro im Jahr.

Das passiert mit den Widersprüchen gegen die Bescheide des Finanzamtes Bottrop

Die Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide des Finanzamtes Bottrop ruhen nach Angaben der Oberfinanzdirektion derzeit bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung. „Experten erwarten eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Spätsommer oder Herbst“, sagt Straub.

Grundlage einer möglichen Entscheidung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofes. Straub: „Im Kern geht es bei diesem Urteil darum, dass Grundstückseigentümer die Möglichkeit bekommen müssen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Wert ihrer Immobilien deutlich unter dem vom Finanzamt festgestellten Wert liegt.“

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Das erste Urteil zur Grundsteuer in NRW liegt seit Ende September vor. Nach Einschätzung des Finanzgerichts Köln dürfte sein Urteil ein „Musterverfahren für eine Vielzahl derzeit noch bei den Finanzgerichten und Finanzämtern anhängiger vergleichbarer Streitfälle“ bilden. Rechtskräftig ist es aber noch nicht: Eben wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Der Tenor des Urteils wird Grundbesitzern nicht gefallen, die Widersprüche eingelegt haben oder das noch planen: „Die neue Grundsteuerbewertung ist nicht zu beanstanden.“