Bottrop. Die Stadt Bottrop hat einen neuen Mietspiegel veröffentlicht. Die Belastung für Mieter steigt deutlich. Das sind die Richtwerte und Erhöhungen.

Die Stadt Bottrop hat den neuen Mietspiegel beschlossen, der ab dem 1. Januar 2025 gilt. Daraus ergibt sich eine deutliche Steigerung für neue Mieter in Bottrop.

Demnach steigen die mittleren Mietrichtwerte der Baualtersklassen gegenüber dem Mietspiegel 2023 durchschnittlich über alle Baujahre um rund vier Prozent, wie die Stadt mitteilt, wobei die Steigerungen in den jüngeren Baualtersklassen stärker ausfallen als in den älteren Baualtersklassen. Hinzu komme eine ausstattungsabhängige Erhöhung um durchschnittlich rund zwei Prozent, sodass sich der Mietpreis um durchschnittlich sechs Prozent erhöht.

Wohnungen in Bottrop: Das sind die Mietrichtwerte

Im Mietspiegel sind Richtwerte für eine durchschnittliche Wohnung angegeben. Das heißt, sie haben eine Größe von 60 bis 90 Quadratmetern, befinden sich in typischen Mietshäusern, haben eine durchschnittliche Ausstattung und Beschaffenheit sowie einen durchschnittlichen Unterhaltszustand. Sie befinden sich in einer mittleren Wohnlage. Für diese Art der Durchschnittswohnung sind folgende Mietrichtwerte vorgesehen:

  • Baujahr bis 1948: 6,01 Euro/Quadratmeter
  • Baujahr ab 1949: 6,17/Quadratmeter, plus zwei Cent/Quadratmeter für jedes spätere Baujahr
  • Baujahr ab 1978: 6,97/Quadratmeter, plus drei Cent/Quadratmeter für jedes spätere Baujahr
  • Baujahr ab 1995: 7,72/Quadratmeter, plus vier Cent/Quadratmeter für jedes spätere Baujahr
  • Baujahr ab 2017: 8,98/Quadratmeter, plus fünf Cent/Quadratmeter für jedes spätere Baujahr

Ergänzend berücksichtigt der Mietspiegel Modernisierungszuschläge, die nach einem Punktesystem verteilt werden. Dabei geht es beispielsweise um Verbesserung der Wärmedämmung, Modernisierungen von Leitungen oder Bädern, für die jeweils Punkte vergeben werden, die wiederum mit acht Cent pro Quadratmeter multipliziert auf den Richtpreis addiert werden. Die Details der Berechnungen sind zu finden unter www.bottrop.de/mietspiegel.

So wird der Mietspiegel in Bottrop erarbeitet

Der Mietspiegel ist in Zusammenarbeit mit dem Mieterbund Rhein-Ruhr, dem Bezirk Bottrop e.V., dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bottrop und dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte fortgeführt worden. Als Datengrundlage wurden zum einen Daten mittels eines Online-Formulars erhoben. Zum anderen wurden die auf Bottrop bezogenen Mietangebote in den einschlägigen Internetportalen registriert und, soweit möglich, einer konkreten Lagebezeichnung zugeordnet.

Für die Datenauswertung wurden laut Stadtverwaltung ausschließlich Mietverhältnisse betrachtet, bei denen die Miete ab dem 1. Januar 2019 verändert oder neu vereinbart wurde. Dies entspricht dem formulierten Betrachtungszeitraum von sechs Jahren zur Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Eigentümer kann Miete anhand des Mietspiegels anpassen

Diese gesetzlich vorgeschriebene Systematik bei der Erstellung des Mietspiegels bewirke somit, dass sich kurzfristige Änderungen des Mietpreisniveaus geringer auf die Vergleichsmiete auswirken. In Wohnungsmietmärkten mit kontinuierlich steigenden Angebotsmieten werde dadurch eine Dämpfung des Mietpreisanstiegs bewirkt – und sei gesetzlich gewollt.

Anhand des Mietspiegels kann der Eigentümer die Miete anpassen und auf Höhe einer ortsüblichen Vergleichsmiete bringen. Er soll damit den Mieter vor marktfernen, unangemessenen Mieterhöhungen schützen und ermöglicht gleichzeitig den Eigentümern von Mietwohnungen eine Rendite, die das Investment weitestgehend refinanzieren lässt. Bei Neuabschlüssen von Verträgen soll der Mietspiegel als Orientierungshilfe dienen.

Um auch zukünftig einen verlässlichen Mietspiegel erstellen zu können, bittet die Stadtverwaltung die Bürger um Mithilfe. Unter www.bottrop.de/mietspiegel kann ein Fragebogen online ausgefüllt werden, in dem vom Vermieter bzw. Mieter Angaben zur Lage, Ausstattung, Zustand und Miethöhe des Wohnobjektes gemacht werden können. Die dort gemachten Angaben werden vertraulich behandelt und lediglich statistisch ausgewertet