Bottrop. Die Stadt Bottrop will die Verwarnungsgelder für Ordnungswidrigkeiten erhöhen. Vor allem für Hundebesitzer kann es teuer werden.
Der Bottroper Verwarn- und Bußgeldkatalog stammt aus dem Jahr 2019 und soll nun angehoben werden. Dabei könnte es vor allem für Hundebesitzer, die sich nicht an die Regeln halten, teuer werden.
Denn wenn am Dienstag der Hauptausschuss und eine Woche später der Rat der Stadt zustimmt, kann der Kommunale Ordnungsdienst erstmals Hundebesitzer zur Kasse bitten, die nicht ausreichend Kotbeutel mit sich führen. Fällig wird dann ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro. Die gleichen Kosten drohen jemandem, der seinen Hund nicht sicher an der Leine hält – auch diese Ordnungswidrigkeit ist neu in den Katalog aufgenommen worden.
Höhere Verwarn- und Bußgelder für Hundebesitzer, die sich nicht an Regeln halten
Wer den Kot seines Hundes nicht entfernt, muss dafür aktuell 55 Euro zahlen. Diese Ordnungswidrigkeit soll bald fast doppelt so teuer werden und 100 Euro Bußgeld kosten. Zur Erklärung: Bis 55 Euro spricht man von Verwarngeld, ab 60 Euro von Bußgeld. Wer seinen Hund in Grün- und Parkanlagen unerlaubt von der Leine lässt, soll künftig 55 statt 30 Euro zahlen.
Ebenfalls richtig teuer werden kann das Füttern von Tauben: Aktuell mit 25 bis 55 Euro geahndet, soll es bald 100 Euro Bußgeld kosten. Wer seine Notdurft in bebauten Gebieten verrichtet und dabei erwischt wird, muss künftig auch mit 100 Euro Bußgeld rechnen. Eine Auswahl der weiteren Erhöhungen:
- Ruhestörende Tätigkeiten: 30 bis 55 Euro (aktuell 20 bis 55 Euro)
- Hund auf Spielplatz, Schulhof, Bolzplatz: 70 Euro (aktuell 55 Euro)
- Einlassen von Hunden in schutzbedürftige Gewässer: 35 Euro (aktuell 25 Euro)
- Baden/Befahren außerhalb zugelassener Gewässer: 35 Euro (aktuell 25 Euro)
- Unerlaubtes Betreten öffentlich zugänglicher Eisflächen: 55 Euro (aktuell 25 Euro)
- Fahren/Parken auf Grünflächen: 55 Euro (aktuell 35 Euro)
- Aggressives betteln: 55 Euro (aktuell 10 bis 55 Euro)
- Alkohol / Tabak auf Spielplatz / Schule: 55 Euro (aktuell 35 Euro)
- Alkohol an ÖPNV: 55 Euro (aktuell 25 Euro)
- Wegwerfen oder Zurücklassen von Abfall, insbesondere Zigarettenkippen, Kaugummi, Essensreste: 50 Euro (aktuell 35 Euro)
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Neu zum Verwarn- und Bußgeldkatalog hinzugekommen sind außerdem offenes Feuer und Grillen sowie das Zünden von Feuerwerk bei Waldbrandgefahr. Hier werden 250 Euro Bußgeld fällig, wenn der neue Katalog durch die Politik bestätigt wird. Ebenfalls geahndet werden könnte dann, wenn sich jemand der Evakuierung und den Straßensperren bei einem Bombenfund widersetzt.