Bottrop. Wer sich einen Hund zulegen möchte, der muss sich an einige Regeln halten. Doch nicht alle Bottroper kennen ihre Pflichten als Halter.
Die Anschaffung eines Hundes sollte gut überlegt sein. Denn neben einem Begleiter fürs Leben bedeutet ein Hund für Herrchen und Frauchen in erster Linie auch viel Verantwortung. Denn wer einen Hund in Bottrop halten möchte, der muss sich an einige Regeln halten. Doch genau diese scheinen bei einigen Hundehaltern der Stadt nicht so wirklich bekannt zu sein.
Bei den Verordnungen ist vor allem
die Rasse und Größe des Tieres ausschlaggebend
und entscheidet über die jeweiligen Verpflichtungen der Halter. Denn wer sich für einen tierischen Begleiter mit einer Widerristhöhe von mehr als 40 Zentimetern entschiedet, der hat laut dem Landeshundegesetz einen sogenannten großen Hund.
Damit einhergehen unter anderem die Meldepflicht bei der zuständigen Ordnungsbehörde, eine Haftpflichtversicherung oder einen Nachweis über die Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip. Diese Regeln seien jedoch bei einigen Bottropern keine geläufigen Informationen, sagt Ulrich Schulze, Pressesprecher der Stadt Bottrop.
Die Zahl an Verordnungen und Gesetzen ist groß: Einige davon scheinen noch immer nicht bekannt
Er kennt nicht nur die Regeln, an die sich die Bottroper halten müssen, sondern auch die häufigsten Verstöße der Bottroper Hundehalter. „Am häufigsten gibt es Verstöße gegen die Anleinpflicht in Grünanlagen oder Naturschutzgebieten ebenso wie Verstößen gegen die Meldepflicht der Haltung großer Hunde. Offensichtlich ist vielen Menschen immer noch nicht bewusst, dass seit 2003 sogenannte ‚große Hunde‘ nicht nur steuerlich, sondern auch ordnungsbehördlich angemeldet werden müssen“, erklärt er die Rechtslage.
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Noch strenger sieht es dann bei den gefährlichen Hunden aus. Wer in Bottrop beispielsweise einen Bullterrier oder Pitbull Terrier halten möchte, der muss so noch weitere Anforderungen erfüllen. Neben den gleichen Pflichten, die für große Hunde gelten, gibt es bei den als gefährlich eingestuften Rassen eine strengere Leinen- und Maulkorbpflicht, sowie eine grundsätzliche Erlaubnispflicht, die nur unter einigen Voraussetzungen zu bekommen ist.
Regeln in Bottrop: Hunde dürfen keine Spielplätze und Schulhöfe betreten
Neben dem Landeshundegesetz müssen Bottroper Hundehalter aber auch im Alltag so einiges beachten. Denn auch die Tierschutzhundeverordnung regelt den richtigen Umgang mit den Vierbeinern. „Es schreibt unter anderem einen ausreichenden Auslauf im Freien, den täglichen Umgang mit den Menschen, die den Hund betreuen und den regelmäßigen Kontakt zu Artgenossen vor“, heißt es. Verboten sind dabei jedoch Hilfsmittel, wie beispielsweise Stachelhalsbänder.
Und auch die Stadt Bottrop hat beim Thema korrekte Hundehaltung noch ein Wörtchen mitzureden. Neben den verschiedenen landesweiten Verordnungen formuliert man daher in der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bottrop weitere Regeln. Nicht erlaubt ist es in Bottrop daher, mit dem Hund Spielplätze oder Schulhöfe zu betreten. Und auch in Grünanlagen und den Bottroper Parks legt die Stadt in ihrer Verordnung eine Leinenpflicht fest.
Die Grünen sehen ein erhöhtes Konfliktpotential und fordern mehr Aufklärung bei Hundehaltern
Eine ganze Menge an unterschiedlichen Regeln und Gesetzen – das findet zumindest die Bottroper Ratsfraktion der Grünen und fordert daher eine bessere Aufklärung der Hundehalter in der Stadt. Denn die Grünen sehen eine Zunahme an Konflikten im Zusammenhang mit Hunden: „Die Anzahl der Hundehalter in Bottrop nimmt seit langem zu. Dieser Trend hat sich in der Coronazeit noch verstärkt. Somit nehmen auch die Konflikte zu, die sich durch Hunde im Freien mit den Naturschutzbelangen, dem Tierschutz, anderen Personen bei der Nutzung von Wald und öffentlichen Grünanlagen und nicht zuletzt mit Radfahrenden ergeben.“
Vielfältiges Fehlverhalten ergebe sich sicherlich zum Teil durch Unwissenheit. „Hier können Aufklärung, sowie das Darstellen der Folgen von Fehlverhalten helfen“, heißt es von den Bottroper Grünen. Sie fordern die Stadt auf, „mit der Versendung des Hundesteuerbescheides Informationen zur Hundehaltung zu versenden.“
Doch eine Zunahme an Hunden in der Stadt, wie von den Grünen beschrieben, kann die Stadt nicht bestätigen. So gab es zum Stichtag 31. Dezember 2023 insgesamt 8146 Hunde in Bottrop. Dies ist eine, wenn auch geringe Abnahme im Vergleich zum Vorjahr, so die Stadt.
Und auch eine Zunahme an Konflikten mit Hunden und ihren Haltern sieht die Stadt aktuell nicht. „Die Mehrzahl der Hundehalter mache ihre Sache doch recht gut und die Probleme rühren von einer Minderheit her“, sagt Ulrich Schulze.