Bottrop. Personalengpässe herrschen an Bottroper Grundschulen. Abgeordnete Lehrkräfte aus dem Münsterland sollen helfen. So ist die Lange zum Schulstart.

Für 1103 i-Dötzchen in Bottrop beginnt jetzt die Schullaufbahn. Sie werden auf 59 Klassen an den 18 Grundschulen in Bottrop und Kirchhellen verteilt. Um die Personalnot an den Schulen in Bottrop und den Nachbarstädten in der Emscher-Lippe-Region zu lindern, sollen auch in diesem Jahr Lehrkräfte aus dem Münsterland helfen.

Die lassen sich allerdings nicht unbedingt immer gerne von ihrer eigentlichen Schule ins nördliche Ruhrgebiet abordnen. Zuletzt hatten 15 der 256 ausgewählten Lehrer dagegen geklagt, zwei mit ihrem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Münster mit Erfolg. Was bedeutet das für Bottrop?

„Schulen aus Bottrop sind nicht von den aufgrund der Klagen aufzuhebenden Abordnungen betroffen“

Zunächst einmal nichts, lautet die Antwort der Bezirksregierung Münster auf die Nachfrage der Redaktion: „Schulen aus Bottrop sind nicht von den aufgrund der Klagen aufzuhebenden Abordnungen betroffen“, teilt Celina Ungruhe, Sprecherin der Bezirksregierung, mit.

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Das Gericht hatte die umstrittene Praxis kürzlich in zwei Fällen mit der Begründung gestoppt, die Auswahlkriterien seien nicht sachgerecht gewesen. Damit hatten Eilanträge einer Grundschullehrerin und eines Gymnasiallehrers Erfolg. Grundsätzlich sei damit das Instrument der Abordnung aber nicht gekippt worden, hatte das Schulministerium betont.

Bezirksregierung: Unterrichtsversorgung in sozial benachteiligten Schulamtsbezirken sicherstellen

Dies unterstreicht auch die Bezirksregierung, die mitteilt, dass sich die Gerichtsentscheidung auf alle 15 Fälle auswirke, in denen das Gericht angerufen worden sei. „Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Verwaltungsgericht das Instrument der Abordnung als wirksames Mittel für die Gewährleistung der einheitlichen Unterrichtsversorgung bestätigt hat. Bei allen getroffenen Entscheidungen geht es letztlich darum, die Funktionsfähigkeit des Bildungssystems zu erhalten. Dazu gehört insbesondere, die Unterrichtsversorgung auch in sozial benachteiligten Schulamtsbezirken sicherzustellen“, so Ungruhe.

Aus dem Beschluss ergebe sich aber nun, „dass in Zukunft stärker und früher schulaufsichtlich gesteuert werden soll. Außerdem sollen alle unter dem Gesichtspunkt der Funktionsfähigkeit der betroffenen Schule in Frage kommenden Lehrkräfte in die zu treffende Auswahlentscheidung einbezogen werden“.

Dass es ohne solche Abordnungen schwierig würde, zeigt ein Blick auf die Zahlen. Laut Bezirksregierung sind in Bottrop derzeit 23 Stellen an Grundschulen unbesetzt. An welchen Schulen genau die Lehrkräfte fehlen, teilt die Bezirksregierung auch auf Nachfrage nicht mit. Rein statistisch gesehen ist aber an jeder der 18 Grundschulen mehr als eine Stelle nicht besetzt.

Auch von einem Gymnasium kommt eine Lehrkraft zur Verstärkung

Die Lücken werden die aus dem Münsterland nach Bottrop geschickten Lehrkräfte nicht eins zu eins füllen. Denn es sind nur sieben an der Zahl: „Es werden insgesamt sechs Grundschullehrkräfte und eine Gymnasiallehrkraft nach Schulen in Bottrop abgeordnet. Aus Bottrop werden keine Lehrkräfte an andere Schulamtsbezirke abgeordnet“, stellt Celina Ungruhe klar.

Letzteres war schon einmal anders: 2017 mussten die Grundschule Welheim, die Albert-Schweitzer-Schule, die Cyriakusschule und die Rheinbabenschule Lehrkräfte für Gelsenkirchen abgeben.

Doch kann diese Praxis am Ende wirklich die Lösung sein? Welche Alternativen sieht die Bezirksregierung zur Abordnungspraxis? Die Sprecherin verweist auf ein „Handlungskonzept Unterrichtsversorgung“ für die Gewinnung von Lehrkräften. Darin spielen unter anderem Quereinsteiger und Nachwuchsgewinnung durch das Lehramtsstipendium Ruhr eine Rolle.