Bottrop. . Sie sollen nicht mehr länger als Hauptstraße gelten. So wären beispielsweise Tempolimits leichter zu verhängen. Das ist oft Wunsch der Anwohner.

  • Die Verwaltung hat das so genannte Vorrangnetz überprüft
  • 30 Straßen oder Abschnitte könnten demnach dann nicht mehr als Hauptstraße gelten
  • Damit wäre es leichter, Tempolimits und andere verkehrsberuhigende Maßnahmen umzusetzen

Tempo 30 – das ist ein oft gehörter Wunsch auf Bürgerversammlungen, wenn es um den Ausbau und die Erneuerung einer Straße geht. Überall im Stadtgebiet hätten es Anwohner gern, dass die Autofahrer vor ihrer Tür langsamer fahren müssen. Was sich nach einem leicht erfüllbaren Wunsch anhört, ist in der Realität gar nicht so einfach. Denn Städte müssen ein so genanntes Vorrangstraßennetz haben. Auf diesen Hauptstraßen sollte Tempo 50 gelten, so die Vorgabe. Hier ein Tempolimit durchzusetzen, ist schwierig

Die Stadt will nun das Bottroper Netz überarbeiten. Sie hat sämtliche Straßen überprüft und 30 erkannt, die nicht mehr oder zumindest nur noch teilweise zum Vorrangnetz gezählt werden müssen. Diese Liste legt die Verwaltung nun den Politikern vor. Die beraten nun in den Bezirksvertretungen sowie im Bau- und Verkehrsausschuss über diesen Vorschlag und entscheiden schließlich im Rat.

Zum Vorrangnetz gehören zunächst einmal grundsätzlich alle Landes-, Bundes- und Kreisstraßen. Aber auch Straßen, die Ortsteile miteinander verbinden, die den Verkehr aus Wohngebieten bündeln oder die die Hauptachse für den Busverkehr bilden gehören dazu. Hier hat der fließende Verkehr Vorrang. Zusätzlich sollten diese Straßen auf Breite und Gewicht von Lastwagen ausgelegt sein.

Auch die Tannenstraße würde aus Sicht der Verwaltung nicht mehr länger als Hauptstraße gelten.
Auch die Tannenstraße würde aus Sicht der Verwaltung nicht mehr länger als Hauptstraße gelten. © Heinrich Jung

Ein Auslöser für die Überprüfung des Vorrangnetzes war die Sanierung der Straße Am Quellenbusch. Hier hatten die Vonderorter massiv eine Geschwindigkeitsbegrenzung gefordert. Die wird nach der Bauphase auch kommen, denn geht es nach der Verwaltung dann wird die Straße nicht mehr länger als Hauptstraße gelten.

Rüdiger Lehr (SPD), der Vorsitzende des Bau- und Verkehrsausschusses findet es gut, dass die Verwaltung das Thema nun grundsätzlich angeht. Das sei schließlich auch Wunsch des Ausschusses gewesen. „Ziel ist es, den Verkehr gegebenenfalls anders zu lenken und vielleicht auch das Tempo zu drosseln“, sagt Lehr.

Die Verwaltung weist auf die Klimasschutzziele der Stadt. Im entsprechenden Konzept für den Bereich Mobilität heißt es dann auch, dass eine „moderate Entschleunigung“ helfe, die Ziele zu erreichen. Trotzdem: Gehört die Straße nicht länger zum Vorrangnetz, bedeutet es nicht automatisch, dass dann dort ein Tempolimit gilt. Darauf weist die Verwaltung noch einmal ausdrücklich hin. Das müsste für jede Straße separat beschlossen werden.

Dafür wären dann die jeweiligen Bezirksvertretungen zuständig. Denn die wären künftig für diese Straßen verantwortlich. Lehr: „Ich halte es für richtig, Straßen in die Zuständigkeit der Bezirke zu legen. Die sind oftmals näher dran.“ Außerdem sieht der Vorsitzende das Bau- und Verkehrsausschusses in dem Vorgehen „eine Weichenstellung für den Umstieg auf andere Verkehrsträger“. Sprich die Stadt soll nicht mehr ausschließlich am Auto ausgerichtet werden.

Dies Straßen wären von der neuen Regel betroffen

  • Birkenstraße
  • Heidestraße
  • Lindhorststraße - von Heidestraße bis Im Fuhlenbrock
  • Josef-Albers-Straße
  • Randebrockstraße
  • Kirchhellener Straße - von Eichen- bis Roonstraße
  • Am Lamperfeld
  • Heidenheck
  • Eichenstraße
  • Roonstraße
  • Lützowstraße
  • Kapitän-Lehmann-Straße – von Peter- bis Hünefeldstraße
  • Hünefeldstraße
  • Essener Straße – von Prosper- bis Bahnhofstraße
  • An der Kornbecke – von Hünefeldstraße bis In der Schanze
  • In der Schanze – von An der Kornbecke bis Am Quellenbusch
  • Am Quellenbusch
  • Vonderbergstraße – von Am Quellenbusch bis Armeler Straße
  • Armeler Straße
  • Bahnhofstraße – von Am Südbahnhof bis Ebelstraße
  • Ebelstraße
  • Oskarstraße
  • Lichtenhorst – Ebelstraße bis Sportplatz
  • Knappenstraße – Am Kruppwald bis In der Welheimer Mark
  • In der Welheimer Mark – Knappenstraße bis Eisenbahnbrücke
  • Am Kämpchen – Prosper- bis Gungstraße
  • Gungstraße – Am Kämpchen bis Johannesstraße
  • Ostring – Horster bis Beckstraße
  • Tannenstraße
  • Devensstraße – Bahnhof - Brakerstraße
  • Kirchhellener Ring – Hackfurth- bis Hauptstraße
  • Kirchhellener Ring – Hauptstraße - An St. Johannes
  • Kirchhellener Ring – An St. Johannes - Alleestraße