Bottrop. Bottrop stellt die Schöttelheide unter Naturschutz. Muss die Stadt dann einen anderen Standort anbieten für das dort geplante Windrad?

Die Stadt Bottrop stellt die Halde Schöttelheide unter Naturschutz und blockiert so Beschlüsse des Ruhrparlamentes des Regionalverbandes Ruhr (RVR), auch auf der Schöttelheide ein Windrad aufzustellen. Muss die Stadt für den Ausbau der erneuerbaren Energien einen Ersatzstandort für eine Windkraftanlage zur Verfügung stellen? Diese Frage stellten die Grünen in der letzten Sitzung des Ruhrparlamentes. Die Stadt gibt darauf eine klare Antwort.

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Bottrop schützt eine einzigartige Tier- und Pflanzenwelt

Der Konflikt zwischen RVR und der Stadt Bottrop um die künftige Nutzung der Schöttelheide ist eigentlich seit Ende 2023 entschieden. Der RVR hatte die RAG-Bergehalde schon vor vielen Jahren ausgemacht als Standort für eine Windkraftanlage.

Im „Abschlussbericht zum Konzept zur Nutzung regenerativer Energien auf Haldenstandorten“ hat die Verwaltung des RVR die Pläne konkretisiert: Eine Windkraftanlage auf der Halde könnte pro Jahr rechnerisch mehr als 3300 Haushalte mit Strom versorgen. Das „Stromertragspotenzial“ wird auf 15 Gigawattstunden pro Jahr geschätzt.

Nicht mit uns, hat dazu schon vor Jahren der Bottroper Fachbereich Umwelt und Grün gesagt. Noch während die Halde aufgeschüttet wurde, mit Bergematerial der Zeche Prosper-Haniel, hat am Haldenfuß schön die Renaturierung begonnen. Seit der Schließung der Zeche Ende 2018 hat sich auf der Halde eine einmalige Tier- und Pflanzenwelt angesiedelt. Deshalb hat der Rat der Stadt Ende 2023 die Änderung des Landschaftsplans beschlossen, um die Halde unter Naturschutz zu stellen.

„Ruhrgebietsweit eine außerordentliche Rarität“

Bis Ende des Jahres soll die Halde zum Naturschutzgebiet werden. Eine der Begründungen: „Die Halde Schöttelheide stellt im Hinblick auf ihre Biotopausstattung und das Arteninventar sowohl für das Bottroper Stadtgebiet als auch ruhrgebietsweit eine außerordentliche Rarität dar. Sie bietet die letzte Option, die Entwicklung und den Alterungsprozess von Bergehalden ohne eine touristische oder anderweitige Nutzung zu beobachten und daraus naturwissenschaftliche Erkenntnisse zu generieren.“

Davon weitgehend unbeeindruckt, hat das Ruhrparlament im November die „Festlegung von Windenergiebereichen“ im Regionalplan in Auftrag gegeben. Und wieder kam die Schöttelheide, und wieder hat Dezernent Klaus Müller den RVR-Planern, geschrieben, sie könnten sich die Schöttelheide als Standort für eine Windkraftanlage aus dem Kopf schlagen.

„Welche Flächen hat die Stadt Bottrop gemeldet?“

Den WAZ-Bericht darüber nimmt die Grünen-Fraktion in der Verbandsversamnmlung des RVR zum Anlass, nach einem Bottroper Ersatzstandort zu fragen, wenn schon die Schöttelheide nicht infrage kommt: „Welche Flächen für Windenergiebereiche hat die Stadt Bottrop an die RVR-Verwaltung gemeldet, um ihren Teil zum regionalen Flächenbeitragsziel zu leisten?“

„Wir sind nicht verpflichtet, Ersatzstandorte für die Schöttelheide zu benennen“, sagt dazu Stadtsprecherin Sarah Jockenhöfer. Zum Thema Windenergiebereiche sagt sie: „Es geht nicht um konkrete Einzelstandorte, sondern Flächen, die potenziell für die Errichtung von Windrädern geeignet sind. Leider gibt es aber keine größeren zusammenhängenden Flächen in Bottrop, die als Windenergiegebiete geeignet wären.“