Bottrop. Ab Freitag müssen Ungeimpfte einen negativen Corona-Test beim Friseurbesuch vorzeigen. Ein anderes Datum kann wichtiger sein für die Branche.

Für gewisse Kundinnen und Kunden von Friseuren in Bottrop kann es ab diesem Freitag wieder haarig werden. Diejenigen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen ab diesem Tag beim Besuch einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Damit wächst der Druck auf Ungeimpfte.

Wer kein negatives Ergebnis vorzeigen kann, wird nicht bedient. Möglicherweise bleiben wegen der vorherigen Testpflicht einige Kunden fern. Als René Kuhn von Haarmoden Rene von der Scharnhölzstraße darauf angesprochen wird, reagiert er gelassen. „Ich bin entspannt“, sagt er. Er gehe davon aus, dass sein Kundenklientel zu 95 Prozent geimpft ist.

Erste Testphase im Frühjahr war eine Katastrophe

Ganz anders im Frühjahr, als die Bundesnotbremse in Kraft trat. Damals war ein negativer Corona-Test für den Friseurbesuch für alle verpflichtend. „Das war eine Katastrophe“, erinnert sich Kuhn. Etliche Kundinnen und Kunden hätten zu ihm gesagt, dass ihnen das alles zu stressig sei. Stattdessen zögerten sie ihren Friseurbesuch hinaus. Die Folge: dramatische Umsatzeinbrüche in der ohnehin Corona-gebeutelten Branche.

Friseur Olaf Zimmermann von der Gladbecker Straße hat damals ähnliche Erfahrungen gemacht. Aus Wut über diese Testung sind Kundinnen und Kunden weggeblieben. Beruhigend habe er mit Engelszungen auf sie eingeredet und versuchte, die Entscheidung zu erklären. „Ich mache nicht die Gesetze“, habe er unter anderem gesagt. Bei manchen hat es geholfen, andere hat er seitdem als Kunden verloren. Nach kurzer Zeit hatte der Spuk fürs Friseurhandwerk ein Ende. Zumindest vollständig Geimpfte und Genesene mussten sich danach nicht mehr testen lassen.

Das wichtigere Datum ist der 11. Oktober

„Diesmal sehe ich die Situation nicht so dramatisch. Ich hoffe, ich täusche mich nicht“, sagt Friseurmeister Kuhn. Ohne Termin läuft bei ihm sowieso nichts. Wer zu ihm geht, muss ab Freitag, 20. August, seinen Impfpass, die Bescheinigung zur Genesung oder einen aktuellen Negativtest mitbringen. Eines davon muss am Eingang vorzeigt werden.

Die 3G-Regel beim Friseurbesuch

Die Testpflicht für Ungeimpfte beim Friseurbesuch gilt laut aktueller NRW-Coronaschutzverordnung bis einschließlich 17. September. Die Maskenpflicht für Mitarbeiter und Kunden bleibt in den Friseurläden bestehen. Geimpfte und Genesene müssen im Geschäft ihren Status dokumentieren.Die kostenlosen Corona-Schnelltests für alle Bürger werden am 11. Oktober abgeschafft. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Gratistests soll es ab dann nur noch für Personen geben, die sich nachweislich nicht impfen lassen können oder für die es keine Impfempfehlungen gibt.

Genauso läuft es bei Olaf Zimmermann ab. Dann gelten bei ihm ebenfalls die 3G-Regeln. Er informiert bereits jetzt schon vor allem ältere Kunden darüber, dass sie die entsprechenden Unterlagen vor dem Haarschnitt dabei haben müssen. Zimmermann hält den 11. Oktober für das wichtigere Datum. Ab dann wird der Bund nicht mehr die Kosten für die Corona-Schnelltests übernehmen. Fraglich, ob Kunden erst den Test und dann den Haarschnitt bezahlen wollen. „Dann könnte ich mir vorstellen, dass Kunden wegbleiben“, so Zimmermann.

Friseure mit Laufkundschaft können Probleme bekommen

Friseurmeisterin Annemarie Rogge blickt der Testpflicht für Ungeimpfte ab dem 20. August unaufgeregt entgegen. „Unsere Kunden sind alle durchgeimpft“, sagt sie voller Überzeugung. Seit 1995 ist sie die Inhaberin des Geschäfts „Rogge“ auf der Hansastraße.

Dass Kunden wegen der Testpflicht fernbleiben, kann sie sich kaum vorstellen. Wie ihr Kollege René Kuhn ist sie der Meinung, dass Friseure, die besonders auf Laufkundschaft angewiesen sind, eher Probleme bekommen könnten.