Düsseldorf/Essen. . In NRW gilt bei einer Inzidenz über 35 nun die 3G-Regel für Gastronomie, Hotels und Sport. Maskenpflicht in Innenräumen und ÖPNV bleibt bestehen.
- Seit 20. August gilt in NRW die neue vereinfachte Corona-Schutzverordnung
- Es gibt dann nur noch einen wichtigen Grenzwert, nämlich die Sieben-Tage-Inzidenz von 35.
- Aktuell liegt die Landesinzidenz über diesem Wert.
- Über der Inzidenz 35 gilt dann die 3G-Regel. Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete haben Zugang
- Die Maskenpflicht in Innenräumen und im ÖPNV bleibt bestehen.
Das Land NRW vereinfacht die Corona-Regeln. Als einzige Kennziffer gibt es in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes nur noch die 7-Tage-Inzidenz 35, ab der die 3G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet) gelten. Die Regelung soll zunächst bis 17. September gelten. Zuvor hatte es in NRW mehrere Inzidenzstufen gegeben. Da die Landesinzidenz aktuell über diesem Grenzwert liegt, greifen die 3G-Regelb landesweit.
Auch in der seit dem 20. August gültigen Verordnung spielt die Inzidenz weiter die wichtigste Rolle. Das aber nur, weil es noch keine neue Kennzahl gibt, die die Inzidenz ablösen könnte, erläuterte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag bei der Vorstellung der neuen Corona-Schutzverordnung.
Das Gesundheitsministerium habe aber auch in der Vergangenheit über die Inzidenzen hinaus auch den R-Wert und die Klinikbelegungen bei seinen Beurteilungen der Corona-Lage im Auge behalten, erklärte Laumann bei seiner in einer Pressekonferenz..
Testpflicht für Ungeimpfte - 3G-Regel in NRW gilt bis 17. September
Die neue Corona-Schutzverordnung sieht als Grundlage die 3G-Regeln und AHA-Regeln vor. Weiter bestehen bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen und im ÖPNV. Im Außenbereich muss nur bei Großveranstaltungen mit mehr als 2500 Besuchern eine Maske getragen werden. Getragen werden muss sie von allen Menschen, also auch Geimpften und Genesenen.
Ab einer Inzidenz über 35 müssen Menschen etwa für einen Besuch der Innengastronomie, bei einer Hotelübernachtung oder beim Sport in Hallen getestet, geimpft oder genesen sein. Die 3G-Regel gilt ebenfalls für Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept), für körpernahe Dienstleistungen und Großveranstaltungen im Freien ab 2500 Personen. Für Clubs und Diskotheken reicht kein Schnelltest, sondern es muss ein PCR-Test vorgelegt werden. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.
Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gilt die 3G-Regel laut Ministerium generell - also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die zweimal pro Woche in der Schule getestet werden, müssen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorlegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind auch ohne einen Coronatest getesteten Personen gleichgestellt, so das Ministerium.
Corona-Schutzverordnung in NRW: Das sind die neuen Corona-Regeln
An diesen Orten muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden:
- Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr
- In Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen
- In Warteschlangen und Anstellbereichen
- Bei Sport- und Kultur-Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2500 Teilnehmern und Besuchern.
In diesen Situationen muss keine Maske getragen werden:
- In privaten Räumen bei privaten Treffen
- In ambulanten und stationären Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung
- In Haft- und Arresträumen
- In gastronomischen Einrichtungen an festen Plätzen, wenn der Abstand 1,5 Meter beträgt.
- Bei der Berufsausübung in Innenräumen, wenn entweder der Mindestabstand eingehalten werden kann, nur immunisierte Beschäftigte zusammentreffen oder in festen Teams und an festen Arbeitsplätzen nur immunisierte Personen arbeiten.
- Beim Feiern in Clubs und Diskotheken wie auch bei privaten Feiern mit Tanz kann auf die Maske verzichtet werden, wenn nur immunisierte oder getestete Personen erlaubt sind, hier gilt ein PCR-Test als Voraussetzung.
- In Bildungs- und Kultureinrichtungen kann die Maske abgesetzt werden, wenn entweder der Mindestabstand eingehalten werden kann oder alle Personen immunisiert oder getestet sind.
- In Einsatzsituationen von Sicherheitsbehörden (Feuerwehr, Rettungsdienst usw.)
- Zur Einnahme von Speisen und Getränken
- Bei der Kommunikation von gehörlosen oder schwerhörigen Menschen
- Beim Tanzen während Sportausübungen sowie bei Tätigkeiten wie das Spielen von Blasinstrumenten
- Beim gemeinsamen Singen,wenn nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen – auch hier gilt ein PCR-Test als Voraussetzung
- In Geschäften mit Kundenkontakt, wenn gleiche wirksame Schutzmaßnahmen – wie eine Glasabtrennung – vorhanden sind
- Bei Gruppenangeboten in geschlossenen Räumen für bis zu 20 Teilnehmende in der Kinder- und Jugendarbeit
- Bei touristischen Busreisen sowie Kinder- und Jugend- sowie Familienerholungsfahrten von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe an festen Sitzplätzen
- Auf behördliche und richterliche Anordnung
- Von Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können – das ist per Zeugnis nachzuweisen
- Grundsätzlich sind Kinder bis zum Schuleintritt von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen. Bei Kindern bis zu 13 Jahren reicht eine Alltagsmaske.
Appell der Intensivmediziner: „Bitte lassen Sie sich impfen“
Aktuell sind rund 80 Prozent der über 16-Jährigen in Nordrhein-Westfalen geimpft, das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass drei Millionen Menschen über 16 Jahren noch keine Impfung erhalten haben. Davon gelte es noch etwa die Hälfte zu überzeugen, um eine Quote von 90 Prozent zu erreichen, so Laumann weiter. Am Tag gebe es momentan um die 25.000 Erstimpfungen. "Es war noch nie so einfach, sich impfen zu lassen, wie jetzt", so Laumann.
Der Aachener Intensivmediziner Gernot Marx appellierte deshalb an die Bürger, sich möglichst bald impfen zu lassen. „Wir sind noch nicht über dem Berg“, sagte Marx in der gemeinsamen Pressekonferenz mit NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Die Zahl der Intensivpatienten liege aktuell schon deutlich über den Vorjahreszahlen und die Tendenz sei steigend, erläuterte Marx, der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin ist. Marx berichtete nach Verbandszahlen von 548 Menschen, die wegen Corona intensivmedizinisch behandelt würden. Vor einem Jahr seien es nur 226 gewesen, also weniger als halb so viele. Viele Patienten auf den Intensivstationen seien noch aus der dritten Welle. Etwa drei Prozent der Intensivkapazitäten würden derzeit für Corona-Patienten benötigt. Die Lage sei noch sehr gut im Griff.
Auffrischungsimpfungen in NRW sind gestartet
Im September wurde in den NRW-Impfzentren mit den Auffrischungsimpfungen für die Menschen begonnen, die mit Vektor-Impfstoffen wie Astrazeneca oder Johnson & Johnson geimpft wurden. Es geht dabei vor allem um die rund 460.000 Menschen, die Ostern mit Astrazeneca geimpft worden seien. Sie könnten sich aber auch an die niedergelassenen Ärzte wenden und sollten mit Moderna oder Biontech geimpft werden.
In den Pflegeeinrichtungen und bei den Menschen über 80 Jahren erfolgen die Auffrischungsimpfungen, wenn die Zweitimpfung sechs Monate zurückliegt. Menschen, die zuhause gepflegt werden, sollen von den Hausärzten die Auffrischungsimpfungen bekommen.
Auch bei den Menschen, die jünger als 80 Jahre sind, seien Auffrischungsimpfungen zu erwarten, ähnlich wie bei der Grippe-Impfung, sagte der Aachener Intensivmediziner Gernot Marx, der auch Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin ist. Es gebe aber derzeit noch keine medizinischen Aussagen zu der Frage des Zeitpunkts.
Impfzentren in NRW werden Ende September geschlossen
Die Impfzentren in Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens werden wie geplant Ende September geschlossen, in jedem Kreis und jeder Kreis soll es dann Koordinierungsgruppen geben, die die dezentralen Drittimpfungen organisieren. Einerseits seien die Impfstoffe jetzt wesentlich robuster, andererseits könnten Kosten von monatlich rund 90 Millionen Euro gespart werden. (mit dpa)
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