Bottrop. Ab 4. Mai dürfen die Salons wieder öffnen. Viele Terminkalender sind schon jetzt prall gefüllt. Kunden und Teams müssen strenge Regeln beachten.
In den letzten Wochen hat Olaf Zimmermann mehr den groben Besen geschwungen, als mit Bürste, Kamm und Schere Feinarbeit an Kundenköpfen geleistet. Auch jetzt treffen wir den Bottroper Friseurmeister vor seinem Geschäft in der Fußgängerzone an. Gerade hat er die Blumen fürs Entree gewässert und bei dieser Trockenheit selbst regelmäßig sein Ladenumfeld gesäubert. „War ja nichts zu tun, bis vor einigen Tagen wenigstens, jetzt klingelt fast laufend das Telefon.“
Kein Wunder. Denn die Kundinnen und Kunden stehen in den Startlöchern, wenn in einer Woche die Friseure wieder öffnen dürfen. Zimmermann und sein Team vom „Hairroom“, die sonst einen freien Montag genießen, stehen bereits am 4. Mai parat. Vielleicht wird das ein Montag, der in die Friseurgeschichte eingeht. Denn schon jetzt heißt es an der Gladbecker Straße: Bis Anfang Juni sind keine Termine mehr möglich. „Zum Glück“, sagt der Chef, der zuletzt seine beiden festen Vollzeitmitarbeiter ebenso wie die Teilzeitkräfte in Kurzarbeit schicken musste. Dass niemand gekündigt werden sollte, stand aber von Anfang an fest. „Ich wollte alle halten, auf Biegen und Brechen, einmal weil ich ein wirklich tolles Team habe und dann, weil gute Friseure und Friseurinnen total schwer zu kriegen sind.“
Soforthilfe kam wirklich sofort
Das sei auch möglich gewesen, weil die Soforthilfe vom Staat so schnell gekommen ist: Samstags beantragt, mittwochs sei das Geld da gewesen. „Das hätte ich niemals gedacht, ein Riesenlob für die Regierung in Berlin und Düsseldorf!“ Aber auch sein Vermieter sei super gewesen. „Als wir wegen Corona schließen mussten, hat Oliver Helmke sofort am nächsten Tag angerufen und gesagt, ich solle mir wegen der Miete keine Sorgen machen.“ Jetzt wird der Salon auf Coronabetrieb umgerüstet - und Olaf Zimmermann hofft, dass alle mit dem zu erwartenden Andrang fertig werden.
Bei Heike Ingendoh in der Boy sieht es ähnlich aus. Auch der Traditionssalon der stellvertretenden Obermeisterin der Innung für Bottrop, Gladbeck und Gelsenkirchen wird bereits am Montag öffnen, der sonst für die meisten Friseure heilig, also geschlossen, ist. Für ihre vier festangestellten Friseurinnen hat sie zum Glück bis jetzt keine Kurzarbeit anmelden müssen, allerdings in der vergangenen Woche die Soforthilfe beantragt - und bekommen. „Hätte die Schließung noch länger gedauert, wäre ich um Kurzarbeit nicht drumherum gekommen, denn die Fixkosten liefen ja weiter, auch die Miete, so ging alles noch einmal glimpflich aus.“ Natürlich sind bei Heike Ingendoh Rücklagen draufgegangen. Eigentlich hätte es jetzt eine Klimaanlage geben sollen, das muss nun warten.
Der Terminkalender füllt sich auch an der Johannesstraße. Aber selbst den Mai über sei noch ein wenig Luft, so die Meisterin. Zunächst arbeiten wir nur mit Termin. Denn mit der Öffnung kämen ja jetzt auch strengere Vorschriften. Damit hat sie aber kein Problem. „Denn die Coronaepidemie ist ja noch nicht überstanden und alle sollten verantwortlich handeln, wir, aber auch die Kunden.“
Abstands- und Hygieneregeln sind absolut richtig
Wie Olaf Zimmermann oder der Salon Gresch an der Osterfelder Straße, bei dem in der vergangenen Woche die Mitarbeiterinnen sich ebenfalls kaum vom Telefon entfernen konnten, dünnt Heike Ingendoh die Einrichtung aus. Nicht jeder Waschtisch, nicht jeder Bedienstuhl wird genutzt. Die Wartestühle fehlen, die Tür bleibt geschlossen. Getränke oder Zeitschriften sind ebenfalls zunächst tabu. Manches werde zunächst fehlen. „Gerade für Stammkunden sind wir ja auch ein Treffpunkt, manchmal sogar halbe Psychologen“, sagt Heike Ingendoh. Wie Kollege Zimmermann oder die Damen von Dirk Greschs Salon findet sie diese Maßnahmen aber richtig und hofft, dass alle sie umsetzen.
Friseurknigge in Coronazeiten
Alle Friseurkunden müssen sich ab Montag anmelden und sollten Kontaktdaten hinterlassen. Außerdem ist für alle ein Mundschutz verpflichtend. Wartebereiche wird es vorerst in den Salons nicht geben. Die Bedien- und Waschplätze müssen für den vorgeschriebenen Mindestabstand ausgedünnt werden. Rasuren und Bartpflege aber auch das Wimpernzupfen oder -färben bleibt bis auf Weiteres untersagt.