Bottrop. Die Inzidenz in Bottrop ist am Freitag massiv gestiegen. Für NRW gilt ab sofort eine neue Coronaschutzverordnung. Das ändert sich nun.
Die Bottroper Sieben-Tage-Inzidenz ist am Freitag deutlich gestiegen, hat sich fast verdoppelt auf einen Wert von 60,4. Das NRW-Gesundheitsministerium hat in dieser Woche eine neue Coronaschutzverordnung präsentiert, die ab sofort in Kraft tritt.
Damit spielen die lokalen Inzidenzen kaum noch eine Rolle, auch wenn Bottrop bis zuletzt zu den NRW-Städten gehörte, die besonders gut dastanden. Denn in der Verordnung heißt es, dass die neuen Regeln gelten, sobald die „Sieben-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt oder landesweit an fünf Tagen hintereinander bei dem Wert von 35 oder darüber“ liegt.
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Das bedeutet: Weil die Landesinzidenz bereits seit dem 7. August über dem 35er-Wert liegen, gelten im gesamten Bundesland die neuen Inzidenz-Regeln. Die aktuelle Coronaschutzverordnung wurde deutlich entschlackt, im Fokus stehen vor allem Bestimmungen zur Maskenpflicht und die 3G-Regeln – geimpft, getestet, genesen.
Corona in Bottrop: Diese Regeln gelten ab Freitag
Wer eine der folgenden Einrichtungen besucht oder Angebote nutzt, muss künftig geimpft, genesen oder getestet sein (Antigen-Schnelltest, maximal 48 Stunden alt). Schulkinder müssen lediglich ihren Schülerausweis zeigen, weil sie regelmäßig in den Schulen getestet werden. Jüngere Kinder brauchen keinen Nachweis.
- Krankenhäuser, Pflegeheime, Sammelunterkünfte (gilt grundsätzlich, unabhängig von der Inzidenz)
- Körpernahe Dienstleistungen
- Veranstaltungen in Innenräumen und Großveranstaltungen im Freien ab 1000 Personen
- Innengastronomie
- Hotels und andere Beherbergungsbetriebe
- Auf touristische Busfahren und Kinder-, Jugend- und Familienerholungsfahrten
- Bordelle und Swingerclubs (nur mit PCR-Test)
- Clubs und Diskotheken (nur mit PCR-Test)
Zudem muss an folgenden Orten mindestens eine medizinische Maske getragen werden:
- Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, also in Bussen, Bahnen, Schiffen, Flugzeugen und Taxen
- In Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen
- In Warteschlangen und Anstellbereichen
Bei Sport- und Kultur-Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2500 Besuchern
Von Kontaktbeschränkungen ist in der neuen Corona-Schutzverordnung keine Rede mehr. Ebenso wenig von anderen Einschränkungen des öffentlichen Lebens.