Bottrop. Ab sofort gelten auf dem Bottroper Weihnachtsmarkt wegen Corona strengere Regeln. Auf zwei verschiedene Weisen wird die Einhaltung kontrolliert.
Seit Mittwoch gilt die neue Coronaschutzverordnung in NRW mit weitreichenden Folgen für Ungeimpfte: In allen Freizeitbereichen gilt die 2G-Regel, nur noch Geimpfte und Genesene dürfen Gastronomien, Museen, Schwimmbäder besuchen – und auch für den Weihnachtsmarkt reicht ein aktueller Corona-Test nicht mehr aus. Hier gilt derzeit noch keine Maskenpflicht. Wie lassen sich die strengen neuen Regeln kontrollieren?
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Abstimmung: Mehrheit gegen eine Schließung des Weihnachtsmarktes
Die weitestgehende Entscheidung fiel im Krisenstab am Mittwoch mit deutlicher Mehrheit: Der Weihnachtsmarkt wird vorerst nicht geschlossen. „Der Krisenstab hat über eine Schließung diskutiert und auch abgestimmt“, sagt sein Sprecher Andreas Pläsken. „Für eine Schließung hat es deutlich keine Mehrheit gegeben.“
Nach Einschätzung des Fachbereiches Recht und Ordnung soll die Einhaltung der 2-G-Regel auf dem Weihnachtsmarkt auf zwei verschiedene Weisen kontrolliert werden. Auf dem Markt am Rathausvorplatz soll Veranstalter Stephan Kückelmann ab Donnerstag einen Sicherheitsdienst einsetzen, der die Einhaltung kontrolliert. „Ob und wie das passiert, werden wir nachhalten“, sagt Pläsken.
Vorerst auch keine Zäune
Eine Einzäunung der Weihnachtsmarktfläche oder einen zentralen kontrollierten Zugang soll es auf dem Ernst-Wilczok-Platz noch nicht geben, berichtet Pläsken. „Das hat der Krisenstab erst mal noch nicht beschlossen“, sagt Pläsken. Begründung: Die Teams des Kommunalen Ordnungsdienstes KOD seien von Donnerstag bis Sonntag dort unterwegs gewesen und hätten gemeldet, im Gegensatz zum Anglühen gehe es dort inzwischen geordneter zu. Auf seiner nächsten Sitzung am 1. Dezember will der Krisenstab die Situation neu bewerten.
Standbetreiber sollen am Mensingbrunnen kontrollieren
Deutlich niedrigschwelliger sind die Kontrollen an den Weihnachtsmarktständen am Altmarkt oder am Mensingbrunnen. Dort hat Veranstalter Kückelmann stichprobenartige Kontrollen an die einzelnen Standbetreiber delegiert.
Kritik an diesem Verfahren bitte nicht an die Stadt richten, sondern an das Land als Verfasser der neuen Schutzverordnung, sagt Pläsken: Die Kontrollpflicht liegt laut Verordnung bei den für das Angebot „verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten“. Damit folge die Regelung der, die auch für die Gastronomie gilt, sagt Pläsken: „Was den Gastwirten recht ist, soll dem Weihnachtsmarktveranstalter billig sein.“
„Wir können froh sein, dass wir erst mal weitermachen dürfen“, sagt Veranstalter Stephan Kückelmann nach der Entscheidung des Krisenstabes. „Die neue Coronaschutzverordnung des Landes und der Krisenstab haben eine vergleichsweise entspannte und vor allem handhabbare Lösung ermöglicht. Veranstalter in anderen Bundesländern hat es sehr viel härter getroffen“, sagt er mit Blick etwa nach Bayern, wo alle Weihnachtsmärkte abgesagt worden sind.