Bottrop. Tausende Bottroper müssen sich beeilen und ihren ungültigen Führerschein tauschen. Wer die Antragsfrist verpasst, dem droht ein Verwarngeld.
Der graue und der rosafarbene Führerschein haben bald endgültig ausgedient und sind ein Fall für die heimische Schublade. Tausende Bottroper sind davon betroffen. Grundsätzlich gilt: Bis spätestens zum 19. Januar 2033 müssen die alten Führerscheine gegen EU-Führerscheine, also die Scheckkarte, ausgetauscht werden. Für einige läuft die Frist aber bereits in zwei Wochen aus.
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Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt, soll auf diese Weise sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Die ersten, die von der Umtauschaktion betroffen sind, sind Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Also die jetzt 63- bis 68-Jährigen. Für sie gilt eine Frist nur noch bis zum 19. Januar 2022. Wer den grauen beziehungsweise rosafarbenen Schein nicht rechtzeitig umtauscht und von der Polizei bei einer Kontrolle angehalten wird, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.
Führerschein-Umtausch: Diese Frist gilt für die einzelnen Jahrgänge
Der Pflichtumtausch ist nach Jahrgängen gestaffelt. Jahrgänge von 1959 bis 1964 haben noch Zeit bis zum 19. Januar 2023, 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024. Und so weiter, und so fort. Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
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Jeder muss sich selbst um den Umtausch kümmern. Die städtische Führerscheinstelle schreibt die betroffenen nicht Personen an. „Das ist nicht zu leisten“, sagt Abteilungsleiter Markus Bialasik. Man habe außerdem keine verlässlichen Zahlen, wer überhaupt für einen Tausch infrage kommt. Wohnortwechsel oder Sterbefälle werden im Register nicht dokumentiert. Intern wird mit rund 7800 Bottroperinnen und Bottropern gerechnet, die zur ersten Gruppe zählen.
Der neue EU-Führerschein gilt nur 15 Jahre
„Es ist eine endlos lange Frist, aber eben auch eine Masse an Führerscheinen, die umgetauscht werden müssen“, sagt Markus Bialasik. Der neu ausgestellte Führerschein wird unabhängig von der Fahrerlaubnis auf 15 Jahre befristet, so das Bundesverkehrsministerium. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss wieder ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient laut Ministerium insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.
Umtausch kostet 30,30 Euro
Termine für den Umtausch sind möglich im Bürgerbüro im Rathaus (02041/ 7030), an der Führerscheinstelle (Händelstraße 9, 02041/ 704100) und in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen (Kirchhellener Ring 86, 02045/ 962911). Eine telefonische Terminvereinbarung ist vorher erforderlich.
Zum Termin müssen mitgebracht werden: der alte Führerschein, ein gültiger Lichtbildausweis und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Der Umtausch kostet 30,30 Euro.
Noch hält sich der Ansturm in der Bottroper Führerscheinstelle in Grenzen. „Wir haben keinen rapiden Anstieg“, sagt der Abteilungsleiter. Man würde zeitnah einen Termin bekommen. Markus Bialasik befürchtet jedoch, je näher das Ablaufdatum 19. Januar 2022 rückt, desto stressiger wird es in der Führerscheinstelle.
Bundesdruckerei schickt den neuen EU-Führerschein per Post
Er empfiehlt deshalb, nicht bis auf den letzten Drücker mit der Antragstellung zu warten. Die Führerscheine werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitung dauert, so Bialasik, im Moment zirka drei Wochen. Das kann sich jedoch schnell ändern und länger dauern, wenn deutschlandweit weitere Bürger der Jahrgänge von 1953 bis 1958 mehr oder weniger gleichzeitig die Scheine umtauschen lassen.
Die Bundesdruckerei schickt den neuen EU-Kartenführerschein direkt per Post an die Adresse des Antragstellers. Ab dem Zeitpunkt des Eintreffens ist der graue bzw. rosafarbene Lappen ungültig.