Bochum. Kein Bus fährt, auch keine Bahn: Erneut wird die Bogestra bestreikt. Am Freitag fallen alle Fahrten im Betriebsgebiet aus. Die wichtigsten Infos.

  • Wieder Streik bei der Bogestra: Am Freitag, 21. Februar, fahren weder Busse noch Bahnen
  • Der Warnstreik läuft von Betriebsbeginn bis Betriebsende – betrifft also auch Nachtexpresse
  • Was Pendler wissen müssen, haben wir hier zusammengefasst

Am Freitag, 21. Februar, stehen die Busse und Bahnen der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG still. Dies teilte die Bogestra am Mittwoch mit. Der Grund: ein erneuter Warnstreik, zu dem die Gewerkschaft Verdi aufruft. Die Arbeitsniederlegung gilt für das gesamte Bogestra-Gebiet: also in Bochum, Gelsenkirchen, Herne, Hattingen und Witten.

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Bogestra-Streik am Freitag betrifft auch die Nachtexpresse

Der Warnstreik läuft ganztägig, von Betriebsbeginn bis Betriebsende werden keine Fahrten angeboten. Betroffen seien davon auch die Nachtexpress-Routen in der Nacht von Freitag auf Samstag, erklärt die Bogestra. Genauso werden Fahrten durch Fremdunternehmen im Auftrag des kommunalen Nahverkehrsbetriebs nicht durchgeführt. Der Streik betrifft damit auch Schulbusse.

Es entfallen sowohl die Mobilitätsgarantie als auch das Pünktlichkeitsversprechen. Ebenfalls geschlossen sind an diesem Tag die Kundencenter. Aus Sicherheitsgründen sind jedoch alle Betriebseinrichtungen sowie Tunnelanlagen bewacht. Informationen erhalten Kunden auch am Streiktag unter der Servicenummer: 0800/6504030 (gebührenfrei aus allen deutschen Netzen).

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Warnstreik bei Bogestra – Verdi fordert acht Prozent mehr Lohn

Bereits am Montag, 10. Februar, war die Bogestra bestreikt worden. Verdi fordert in den Verhandlungen mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen acht Prozent mehr Lohn, mindestens aber 350 Euro mehr. Ebenfalls auf der Forderungsliste: drei zusätzliche freie Tage, „um der hohen Verdichtung der Arbeit etwas entgegenzusetzen“, sowie flexiblere Arbeitszeitkonten.

Was bedeutet der Warnstreik für Schüler und Arbeitnehmer? Die Regeln sind eindeutig. Das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen erklärt: „Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs (...) besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht auch weiterhin.“ Auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen dafür Sorge tragen, dass sie pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen.

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