Bochum. Nach mehreren Vergehen bekam ein Bochumer jetzt eine Bewährungsstrafe, verbunden mit einer klaren Warnung: „Es hätte anders ausgehen können.“

„Ich verspreche, dass wir uns in diesem Rahmen nie wiedersehen“, sagte der Angeklagte, als ihm am Montagvormittag die letzten Worte gehörten. Und: „Ich hoffe, dass diese Zeit hinter mir liegt. Es tut mir leid.“ Ein weißes Hemd trug der Fan des VfL Bochum, mit seinen Beinen wippte er nervös. Kurze Zeit später verkündete der Richter des Schöffengerichts das Urteil: Der Bochumer erhält aufgrund von Körperverletzung, Sachbeschädigung durch Graffiti und des Besitzes von Drogen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Ausgesetzt wird diese zur Bewährung.

„Das hätte auch anders ausgehen können“, mahnte der Richter, „ich hoffe, Sie haben es begriffen. Sie übernehmen dafür jetzt die Verantwortung.“

Gericht in Bochum - weitere Berichte

Insgesamt sechs Anklageschriften waren dem 24-jährigen Angeklagten beim Prozessauftakt vorgelesen worden. Es ging um massive Körperverletzung, Sachbeschädigungen, Beleidigung und Drogenbesitz. Darunter ein Vorfall am Rande eines VfL-Spiels gegen Werder Bremen im September 2022. Doch im Laufe des Verfahrens ließen sich nicht alle Vorwürfe aufrechterhalten, teilweise widersprachen sich Zeugenaussagen. Am schwersten wogen die Vorwürfe, die nach einer privaten Party erhoben wurden. Hier sollte der Angeklagte einen Mann fast bewusstlos geschlagen und diesem auf den Kopf getreten haben. Zwei Schläge räumte er ein, alles Weitere konnte ihm nicht nachgewiesen werden.

Richter am Amtsgericht Bochum: „Wir haben den Eindruck, dass sie das bereuen“

So blieben am Ende die Körperverletzung durch die zwei Schläge, der Sachschaden von 600 Euro durch Graffiti und der Besitz von Cannabis und Kokain. Alle diese Straften räumte der Bochumer ein. „Wir haben den Eindruck, dass Sie das bereuen und solche Taten nicht wiederholen möchten“, sagte der Richter, der das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschaft übernahm. Alle Seiten verzichteten am Ende des Prozesses auf ihre Möglichkeit eines Einspruchs. Das Urteil ist damit rechtskräftig.