Bochum. Der Fall an der Ruhr-Universität Bochum wirft Fragen auf: Darf ein Rechtsextremer unterrichten? Wie sicher ist unser Bildungssystem?

Die Antifaschistische Linke Bochum will verhindern, dass ein Neonazi Lehrer wird – und macht dafür einen Fall an der Ruhr-Universität Bochum publik. Das wirft Fragen auf: Darf ein Rechtsextremer auf Lehramt studieren, später womöglich Kinder unterrichten? Wie kann das verhindert werden? Wer kontrolliert? Und wie? Die Rechtslage ist klar. Doch das System hat eine Schwachstelle.

Darf ein Rechtsextremer Kinder unterrichten? Die Rechtslage ist klar, aber...

Im aktuellen Fall soll ein Lehramtsstudent der Ruhr-Universität Bochum (RUB) der rechtsextremen Szene angehören und in dieser durchaus aktiv sein. Laut RUB gibt es juristisch keine Möglichkeit, dies zu verhindern – solange sich die Person auf dem Campus nichts zuschulden kommen lasse. „Auch für diese Personen gilt das freie Recht auf Bildung, und die Universität kann Studierende nicht wegen ihrer Ideologie vom Studium ausschließen, auch wenn sie aus politischen Gründen auf dem Campus unerwünscht sein mögen“, erklärt Sprecher Jens Wylkop. Das sei im Hochschulgesetz so verankert.

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Ob eine Person, die einer extremen Gruppe angehört, nach Studium und Ausbildung in den Staatsdienst eingestellt werde, zum Beispiel als Lehrer, entscheide nicht die Uni, sondern die jeweils zuständige Dienstbehörde. Damit wird der Ball weiter an die Bezirksregierung Arnsberg gespielt.

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Ein angehender Lehrer müsse nicht nur fachlich geeignet für den Job sein, sondern vor allem ein maßgebliches Kriterium erfüllen, sagt deren Sprecherin Anja Gladisch: „sich zweifelsfrei zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen“.

„Zwischen den Universitäten, die Lehramts-Studierende ausbilden, und den Bezirksregierungen gibt es keinen Austausch über einzelne Studierende.“

Anja Gladisch, Sprecherin der Bezirksregierung Arnsberg

Sollte sich ein bekannter Extremist als Lehrer bewerben, „würden wir alle dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Möglichkeiten nutzen, um eine solche Einstellung zu verhindern“. Sollte man erst nach einer Einstellung davon erfahren, komme eine Entlassung in Betracht. „Letztlich kommt es immer darauf an, ob wir entsprechend belastbare Erkenntnisse haben“, so Gladisch weiter.

Nazi-Hintergrund bei angehenden Lehrern? Kontroll-Instanz hat eine Schwachstelle

Heißt: Ohne Hinweise von Dritten kann durchaus jemand mit extremistischem Hintergrund durchs Raster schlüpfen. „Wir gehen allen Hinweisen nach, die auf Extremismus von Bewerbern hinweisen“, versichert Anja Gladisch. „Dazu gehört im Zweifel auch, durch ein persönliches Gespräch die Validität solcher Hinweise zu prüfen.“

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Zum aktuellen Fall des Lehramts-Studenten von Bochum liegen der Bezirksregierung keine Erkenntnisse vor. „Zwischen den Universitäten, die Lehramts-Studierende ausbilden, und den Bezirksregierungen gibt es keinen Austausch über einzelne Studierende“, nennt Gladisch den Grund.