Bochum. Noch ist nichts entschieden, aber die Pläne für die neue Grundsteuer können große Änderungen mit sich bringen. Hier ein paar Beispielrechnungen.

Post vom Finanzamt haben etwa 100.000 Bochumerinnen und Bochumer schon vor geraumer Zeit erhalten. Die Behörde hat sie über den neuen Messbetrag für ihre bebauten und unbebauten Grundstücke informiert. Er ist die Grundlage für die neue Grundsteuer. Wie hoch diese ausfällt, darüber entscheidet die Stadt Bochum – wenn sie die Höhe des Hebesatzes festgelegt hat. So viel ist sicher: Eine Gruppe kann sich auf zum Teil erhebliche Mehrbelastungen einstellen.

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„Mit einer Mehrbelastung ist insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit älterem Wohngebäude und großem Grundstück zu rechnen“, heißt es in einem Schreiben der Kämmerei an die Fraktionen und Einzelmandatsträger im Rat der Stadt. Auf erhebliche Minderbelastungen können sich dagegen z. B. Eigentümer von Geschäftsgrundstücken mit größeren Lagerhallen freuen. Abfedern lassen sich diese zum Teil deutlichen Veränderungen nur, wenn die Politik sich dafür entscheiden sollte, keinen einheitlichen, sondern einen differenzierten Hebesatz zu erheben.

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Nicht mehr und nicht weniger Geld sollen die Städte durch die neue Grundsteuer einnehmen. So lautet die Vorgabe. „Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass Ihre individuelle Grundsteuer gleich bleibt. Denn wenn die Neubewertung ergibt, dass Ihr Grundbesitz vergleichsweise stark an Wert zugelegt hat, dann steigt dafür künftig die Grundsteuer – auch wenn sich das Gesamtaufkommen vor Ort nicht erhöht“, heißt es in einer Information des NRW-Finanzministeriums an Haus- und Grundstückseigentümer. Im Einzelnen kommt es daher zu Verschiebungen. Und die betreffen u.a. die Eigentümerinnen und Eigentümer von alten Ein- und Zweifamilienhäusern, die auf größeren Grundstücken stehen.

Mit einigen Beispielen rechnet Bochums Finanzverwaltung in dem besagten Schreiben vor, welche Auswirkungen das haben kann. So würden etwa im Wattenscheider Stadtteil Günnigfeld für ein Einfamilienhaus die Grundsteuer für das Jahr 2025 von bisher 222,91 Euro um 540,42 Euro steigen, sollte es einen einheitlichen Hebesatz von 843 Prozent geben (Tabelle). Der Anstieg würde geringer ausfallen, nämlich nur um 424,52 Euro, sollte sich die Politik für ein Splitten des Hebesatzes auf 715 Prozent für Wohngebäude-Grundstücke und 1211 Prozent für Nichtwohngebäude-Grundstücke entscheiden.

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Kräftig fiele auch der Anstieg für die Eigentümer eines Zweifamilienhauses in Linden/Dahlhausen aus; nämlich um 608,55 Euro (843 Prozent) oder um bestenfalls 479,67 (715 Prozent).

Die Entscheidung darüber, welcher Hebesatz von 2025 an gilt, soll in diesem Jahr fallen. Dazu hat die Politik noch sechs Wochen Zeit. Am 19. Dezember kommt der Stadtrat zu seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause zusammen. Voraussichtlich Anfang des Jahres könnten dann die Steuerbescheide verschickt werden.

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