Bochum. Basis der Grundsteuer ist der vom Finanzamt Bochum festgesetzte Messbetrag. Bei Wohn- und Nichtwohngrundstücke verändert er sich unterschiedlich.
Eine zu starke Belastung von Ein- und Zweifamilienhausbesitzern im Vergleich zu Eigentümern von Gewerbeimmobilien beklagen Kritiker der neuen Grundsteuer. Tatsächlich werden Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken dienen, durch die Reform von 2025 an deutlich niedriger bewertet als bislang. Und das hat Folgen.
Messbeträge bei Nichtwohngrundstücke sinken um fast die Hälfte
Ablesbar ist dies an der Entwicklung des Grundsteuermessbetrags, den die Finanzbehörden für jede Immobilie festlegen und der die Basis für die Berechnung der Grundsteuer B ist. Die Summe aller Messbeträge in Bochum liegt nach Angaben der Finanzverwaltung NRW bislang bei 13.554.902 und sinkt durch die Reform von 2025 auf 10.501.495. Der entscheidende Unterschied: Während die Messbeträge der Wohngrundstücke nur um acht Prozent von 8.381.748 auf 7.711.348 sinken, fallen sie bei den Nichtwohngrundstücken von 5.173.155 um 46 Prozent auf 2.790.147.
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Wie sich etwa die Messwerte für Ein- und Zweifamilienhäusern entwickelt haben, können die Städte benennen. Eigentlich. Da Bochum aber nach eigener Auskunft die Daten erst im Mai von der NRW-Finanzbehörde erhalten hat, „sind sie noch nicht ausgewertet“, so Stadtsprecher Peter van Dyk. „Insofern bleibt es im Moment bei der allgemeinen Aussage, dass bei Anwendung der aktuell gesetzlich vorgeschriebenen Messzahlen Gewerbegrundstücke spürbar entlastet werden, während es bei Wohngrundstücken zu Mehrbelastungen kommt.“
98.300 Eigentümer haben Daten an das Finanzamt geschickt
Ob und wie sich die Grundsteuerbelastung für jeden Einzelnen verändert, hängt ab vom Hebesatz, den die Kommunen bestimmen. Durch die Reform ist es wahrscheinlich erstmals möglich, unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke anzusetzen.
Die NRW-Finanzverwaltung hat nach eigenen Angaben 98.300 Grundsteuererklärungen aus Bochum erhalten. Für weitere 6500 wirtschaftliche Einheiten hat sie die Daten geschätzt. Etwa 18.700 Eigentümer, knapp 18 Prozent, haben Einspruch gegen ihren Feststellungsbescheid erhoben.