Bochum. Stromsperre nach offenen Forderungen bei den Stadtwerken: Das ist in einem Bochumer Mietshaus passiert. Was die Verbraucherzentrale Mietern rät.

Wer offene Forderungen bei seinem Energieversorger hat, muss irgendwann mit einer Stromsperre rechnen. Das traf Mieter eines Bochumer Mietshauses. Die Stadtwerke Bochum haben am Dienstag, 26. November, den allgemeinen Strom gesperrt. Dieser sorgt unter anderem dafür, dass die Heizungen in den Wohnungen funktionieren sowie das Licht im Flur und Keller, der Aufzug und das warme Wasser.

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Die Mieterinnen und Mieter des Hauses zahlen über die Nebenkosten den Abschlag für den Hausstrom an die Vermieterin. Einzelne Mietparteien hätten jedoch nicht den vollen Betrag gezahlt, wegen falscher Abrechnungen, sagt Oliver Eckler, der in dem betroffenen Haus wohnt. Die Vermieterin, die den Vertrag für den Hausstrom abgeschlossen hat, habe deswegen offene Forderungen bei den Stadtwerken.

Doch was können Mieter in einem solchen Fall machen? „Es ist bedauerlich, aber rechtlich haben sie da leider gegenüber dem Energieversorger wenig Handhabe“, sagt Kolja Ofenhammer, Referent der Verbraucherzentrale NRW.  Er rät Mietern in solchen Fällen dazu, schnellstmöglich Kontakt zu dem Energieversorger aufzunehmen, um als Mietergemeinschaft einen Vertrag abzuschließen und so die weitere Stromversorgung zu sichern. Außerdem können Mieter Hilfsangebote, beispielsweise der Verbraucherzentrale, in Anspruch nehmen.

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Stadtwerke Bochum stellen Strom ab: Vermieterin war in der Pflicht

Dass die Stadtwerke den Strom abstellen, ist erlaubt. Immerhin sind dort Forderungen offen. Die Schuld liege bei der Vermieterin, da sie den Vertrag mit den Stadtwerken geschlossen hat. Sie müsste die offenen Forderungen begleichen und sich das Geld von den Mietern zurückholen. „Das geht so von Seiten der Vermieterin nicht. Sie wäre dazu verpflichtet gewesen, trotzdem weiter den Strom zur Verfügung zu stellen“, sagt Ofenhammer.

Wenn diese über einen längeren Zeitraum nicht zahlen, könne die Vermieterin die jeweiligen Mietparteien aus der Wohnung klagen. „Aber sie kann nicht einfach zulassen, dass den Mietern der Strom abgestellt wird“, sagt der Referent der Verbraucherzentrale.

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