Bochum. Von 2025 an gilt die neue Grundsteuer. Je nach Modell droht Hauseigentümern eine Mehrbelastung. Wieso die Entscheidung in Bochum so lange dauert.
Steuerbescheide für etwa 105.000 Grundstücke müsste die Stadtverwaltung Bochum allmählich verschicken. Nach der bundesweiten Grundsteuerreform warten die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Immobilien mit Spannung darauf, ob und wie viel mehr Grundsteuer sie vom 1. Januar 2025 an bezahlen müssen.
Bochum muss sich zwischen zwei Grundsteuer-Modellen entscheiden
Allerdings werden sich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch gedulden müssen. Denn in der Stadtverwaltung herrscht weiterhin Unsicherheit darüber, welches von zwei möglichen Modellen besser ist. Dabei steht vor allem eine Frage im Raum: Welche Variante ist aus Sicht der Kommune diejenige mit der größeren Rechtssicherheit?
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Wählt Bochum das „einfache NRW-Modell“, das zu 100 Prozent vom Bund übernommen wurde, dann trage das Land NRW im Fall von Rechtsstreitigkeiten die juristische Verantwortung, so Bochums Kämmerin Eva Hubbert mit dem Verweis darauf, dass das neue Grundsteuergesetz schon jetzt beklagt werde. Für Bochum hatte NRW einen Hebesatz von 843 Prozent festgelegt.
Bochum rechnet 2025 mit 91,4 Millionen Euro Grundsteuereinnahmen
Das andere Modell sieht so aus: Da mittlerweile klar ist, dass die „1:1-Übernahme“ in NRW zu Verschiebungen zu Lasten vieler Eigentümer von Wohngrundstücken und zur Entlastung zahlreicher Eigentümer von Gewerbegrundstücken führt, hat das Land nachgebessert und differenzierte Messbeträge bekannt gegeben. Um die vermeintliche Mehrbelastung von Häusle- und Bodenbesitzern abzufedern, schlägt es für Bochum vor, dass für Wohngrundstücke ein Hebesatz von nur 710 Prozentpunkte, für Nichtwohngrundstücke von 1211 Prozentpunkte angesetzt werden könnte. Unterm Strich sollen dann die 91,4 Millionen Euro Einnahmen aus der Grundsteuer B herauskommen; ergo die Aufkommensneutralität erreicht werden.
Ein vom NRW-Finanzministerium in Auftrag gegebenes Gutachten dazu sagt, „das könnt ihr machen, nehmt den differenzierten Hebesatz“, so Bochums Kämmerin. Ein weiteres, vom Städtetag beauftragtes Gutachten komme allerdings zu einem anderen Ergebnis. Demnach sei das differenzierte Modell problematisch. Denn: „Das Risiko bleibt dann bei der Kommune.“
Hebesatz in Bochum steigt auf jeden Fall
Diese rechtliche Unsicherheit führt dazu, dass die Kämmerei noch keine Grundsteuersatzung vorgelegt hat. Die Zeit drängt. Denn über eine entsprechende Vorlage muss der Rat möglichst bald entscheiden, damit – wie bislang üblich – die neuen Bescheide im Januar den Steuerzahlern zugeschickt werden können. Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2025/26 heißt es bislang nur: „Aufgrund der Grundsteuerreform ab 2025 erfolgen hier noch Änderungen.“ Bislang liegt der Hebesatz bei 645 Prozent.
Ändern wird er sich auf jeden Fall. Die Frage ist: in welcher Höhe und mit welchen Auswirkungen?
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Daher würden die beiden vorliegenden Gutachten weiter intensiv ausgewertet; nicht zuletzt im Hinblick auf einzelne Gebäudegruppen. Außerdem tauschen sich viele Städte in ihren Überlegungen aus. Bochums Kämmerin gehört zu einer Arbeitsgruppe des Städtetags, die sich mit dieser Frage beschäftigt. Dazu gehören auch die verschiedenen Auswirkungen in den einzelnen Bereichen. Hubbert: „Es ist ja nicht so, dass jeder besser oder jeder schlechter gestellt wird.“
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Bochums Kämmerin hat „Sympathie für einen einheitlichen Hebesatz“
Worauf es in Bochum hinausläuft, mag sie noch nicht vorherzusagen. „Ich möchte am Ende so sicher wie möglich sein, dass ich der Politik eine Empfehlung aussprechen kann“, so Hubbert. Allerdings habe sie eine „Sympathie für einen einheitlichen Hebesatz, weil ich einfach glaube, die Differenzierung ist für uns riskanter.“
Noch deutlicher hat sich Bochums Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (SPD) in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des NRW-Städtetags geäußert. Das beauftragte Gutachten bestätigte die Kritik an differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Geschäftsgrundstücke. „Dieses Modell der Landesregierung ist für die Städte und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger hochriskant. Für Kommunen ergeben sich mit differenzierten Hebesätzen für eine Grundsteuerermäßigung für Wohngrundstücke große Rechtsunsicherheiten. Damit drohen den Städten bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern im schlimmsten Fall massive Steuerausfälle, wenn sie dem Landesmodell folgen.“
Klar ist aus Sicht von Kämmerin Eva Hubbert, dass die neue Grundsteuersatzung noch in diesem Jahr beschlossen werden muss.
Aus ihrer Sicht müsse die Satzung noch in diesem Jahr beschlossen werden. „Sonst haben wir ein Problem mit den Bescheiden.“ Alles andere wäre nicht gut für die Stadt. Es würde nämlich wohl bedeuten, dass die Abschlagzahlungen für das erste Quartal 2025 später in die Stadtkasse fließen. Und dabei geht es immerhin um etwa 23 Millionen Euro. Hubbert: „Es könnte aber sein, dass die Bescheide einen Monat später kommen als sonst üblich.“
Auf welches Modell es auch hinausläuft: Die Gesamtsumme der Grundsteuereinnahmen wird für Bochum genauso so hoch sein wie nach der bisherigen Variante. Für die meisten Steuerzahler aber wird sich in jedem Fall etwas ändern: Einige werden mehr und andere weniger Grundsteuern bezahlen müssen.