Bochum. Die Grundsteuerreform greift 2025. Damit die Einnahmen nicht sinken, muss Bochum den Hebesatz anheben. Mehrere Varianten sind möglich.
Gewinner und Verlierer wird es durch die Grundsteuerreform geben, die von 2025 an greift. Auch in Bochum: Es wird Eigentümer und Mieter von Immobilien geben, die weniger Grundsteuer bezahlen als bislang oder deren Erhöhung sich in Grenzen hält. Und es wird Menschen geben, die deutlich mehr als bislang an die Stadt bezahlen müssen. Noch ist in der Schwebe, wer mehr belastet und wer mehr entlastet wird. Unterm Strich will Bochum nicht mehr Geld einnehmen als nach dem bisherigen System, beteuern Verwaltung und Politik. Für 2025 wären das 91,4 Millionen Euro. Aber die Verteilung dieser Steuerlast dürfte sich ändern.
Hebesatz in Bochum könnte von 645 auf bis zu 843 Prozentpunkt steigen
Die Zahlen für Bochum sehen so aus: Der Hebesatz für die Grundsteuer B – bislang 645 Prozentpunkte – sollte 843 Prozentpunkte betragen, so das Land NRW. Es hat vor einigen Tagen Hebesätze für jede der 396 Kommunen in NRW vorgeschlagen. Die neuen Sätze sollen vermeintliche Ungleichgewichte ausgleichen, die sich durch die „neue Grundsteuer ergeben“ – so etwa eine erhöhte Belastung vieler Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser und eine Entlastung der Besitzer von Gewerbeimmobilien.
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Um die vermeintliche Mehrbelastung von Hausbesitzern abzufedern, schlägt NRW vor, dass für Wohngrundstücke ein Hebesatz von nur 710 Prozentpunkte, für Nichtwohngrundstücke, also für gewerblich genutzte Flächen, von 1211 Prozentpunkte angesetzt werden könnte. Unterm Strich sollen dann die 91,4 Millionen Euro Einnahmen aus der Grundsteuer B herauskommen; ergo die Aufkommensneutralität erreicht werden. Über ein entsprechendes Gesetz wird derzeit im Landtag debattiert.
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Vieles spricht dafür, unterschiedliche Hebesätze einzuführen
Die Entscheidung darüber, auf welche Variante es in Bochum hinausläuft, trifft die Lokalpolitik. Vieles scheint für die differenzierte Veränderung des Hebesatzes zu sprechen. „Wir wollen, dass es gerecht ist und nicht ausufert in den Schlägen nach oben oder unten“, sagt Karsten Herlitz, Fraktionsvorsitzender der CDU im Rat. Allerdings hat sich seine Fraktion ebenso wie etwa die von SPD und Grünen noch keine abschließende Meinung gebildet.
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„Wir wollen uns erst einmal die Zahlen von Kämmerin Eva Hubbert erklären lassen“, so Herlitz. Allerdings deutet SPD-Fraktionschef Burkhart Jentsch schon einmal an, welche Variante wahrscheinlich zum Tragen kommt: „Der Vorschlag für getrennte Hebesätze ist eine Notlösung der Landesregierung, der wir uns aber wahrscheinlich zwangsläufig anschließen müssen. Wir sind dabei auch mit den anderen Kommunen im Ruhrgebiet und den kommunalen Spitzenverbänden in Kontakt. Unser erklärtes Ziel war es immer, dass die Grundsteuerreform in Bochum aufkommensneutral erfolgt. Wir wollten weder mehr, noch weniger.“
Mieterverein spricht sich für differenziertes Modell aus
Ob die Vorschläge der Landesregierung kurzfristig überhaupt umsetzbar sind, ist eine der zentralen Fragen, die sich die Stadtverwaltungen jetzt stellen. Bochums Kämmerin Eva Hubbert treibt diese Frage ebenso um wie etwa Luidger Wolterhoff, ihren Amtskollegen aus Gelsenkirchen, der einst Geschäftsführer der Bundesagentur für Arbeit in Bochum war. Geklärt werden müsse, ob eine differenzierte Betrachtung des Hebesatzes B überhaupt technisch möglich wäre, ob der Softwareanbieter für die Steuerberechnung überhaupt eine Umstellung bis 2025 schaffe. „Es gibt da eine gewisse Unsicherheit“, so Wolterhoff.
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Betroffen von der Grundsteuerreform sind im übrigen nicht nur die Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien und Grundstücken. Auch Mieter werden die Reform zu spüren bekommen. Denn: „Die Grundsteuer kann über die Nebenkosten auf die Miete umgelegt werden“, sagt Martin Krämer, Sprecher des Mietervereins Bochum. Und zwar zu 100 Prozent. Aus Krämers Sicht ist daher klar, nach welchem Modell der Hebesatz in Bochum verändert werden sollte: nach der Differenzierung. Diese sorgt nämlich für eine kleinere Belastung, unter Umständen sogar für eine Entlastung von Wohngrundstücken und damit von der Umlage der Grundsteuer auf die Mieter.