Bochum. Viele NRW-Kommunen ächzen unter ihren Schulden. Bund und Land wollen helfen. Aber wann? Bochums Kämmerin Eva Hubbert hat einen Hoffnungsschimmer.
Viele Städte in Nordrhein-Westfalen ächzen unter hohen Schulden. Bund und Land wollen helfen, in dem sie die Altschulden der Kommunen übernehmen. Eigentlich. Die Hilfe lässt seit Langem auf sich warten, beide Seiten scheinen Pingpong mit dem Problem zu spielen. Mal liegt es auf der einen Seite des Netzes, mal auf der anderen. Eine Lösung ist nicht in Sicht. „Irgendwas muss kommen“, beschwört Eva Hubbert, die Kämmerin der Stadt Bochum.
Bochums Kämmerin glaubt nicht mehr an Altschuldenregelung mit dem Bund
Als SPD-Bundeschef Lars Klingbeil vor einigen Wochen in Bochum war, hat er, angesprochen auf die Altschuldenregelung, auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP hingewiesen und gesagt: „Wir müssen nur noch den Finanzminister überzeugen.“ Das scheint nicht gelungen zu sein, denn im Entwurf für den kommenden Bundeshaushalt fehlt der Posten für die Altschuldenregelung. „Ob vom Bund noch was kommt, bin ich nicht so sicher“, sagt Bochums Kämmerin. „Ich glaube nicht mehr so richtig an eine Lösung.“ Jedenfalls nicht mit Beteiligung von Bund und Land.
Ursprünglich habe es geheißen, NRW würde 100 Euro pro Kopf übernehmen, den Rest würden sich Bund und Land teilen. Die Kommunen sollten einen Teil der Zinsen übernehmen. Das aber scheint in weite Ferne zu rücken. Gleichwohl hofft die oberste Hüterin der kommunalen Finanzen in Bochum auf Hilfe. „Mir wurde gesagt, wenn der Bund seinen Anteil nicht zur Verfügung stellt, dass das Land an einer Lösung arbeitet.“
Altschuldenregelung betrifft allein die Kassenkredite
Auf etwa 1,7 Milliarden Euro belaufen sich die Schulden der Stadt, umgerechnet sind das etwa 4800 Euro je Einwohner. Bei einer Altschuldenregelung geht es allerdings „nur“ um die Kassenkredite, mit denen Kommunen ihre laufenden Ausgaben decken und die mit dem Überziehungskredit von Privatpersonen zu vergleichen sind. Sie lagen Ende 2023 in Bochum bei 1499 Euro pro Kopf (Grafik) und waren damit so niedrig wie seit 2011 nicht mehr. Sie werden angesichts schlechter werdender wirtschaftlicher Rahmendaten aber wieder steigen, so Hubbert.
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Sollte es doch noch eine Altschuldenregelung geben, würde dies der Stadt zweifellos helfen. „Bochum wird das aber nicht auf den grünen Zweig bringen“, sagt die Kämmerin. Ebenso wichtig seien Förderprogramme, wie es sie in der Vergangenheit für öffentliche Gebäude, vor allem Schulen, und deren energetische Sanierung gegeben hat. Knapp 130 Millionen Euro sind in den vergangenen Jahren so von Bund und Land nach Bochum geflossen. Eine Fortsetzung dieser Hilfen sei aber nicht in Sicht.
„Mir wurde gesagt, wenn der Bund seinen Anteil nicht zur Verfügung stellt, dass das Land an einer Lösung arbeitet.“
Dabei müsse gerade im Schulbereich kräftig investiert werden, „wegen der geflüchteten Menschen, aber auch wegen Veränderungen wie etwa G8/G9“. Allein die Rückkehr von G8 zu G9 koste eine Summe im zweistelligen Millionenbereich. Als Beispiel nennt die Kämmerin das Neue Gymnasium. Gebaut worden sei das für die räumlichen Anforderungen von G8; nun müsse für einen kompletten weiteren Jahrgang ausgebaut werden.
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Wie auch immer. Im Entwurf für Bochums Doppelhaushalt 2025/26, der nach den Sommerferien eingebracht und bis Ende des Jahres vom Rat beschlossen werden soll, ist eine Altschuldenregelung nicht enthalten. Lediglich in der neuen mittelfristigen Finanzplanung wird sie auftauchen, so wie bereits in der Vorgängerrechnung – als fiktiver Posten. Mehr ist die einst als heilbringende Lösung für die Städte gepriesene Regelung im Moment nicht wert.