Bochum. Nach Verlegung von Glasfaserleitungen ärgert sich ein Anwohner über die Wiederherstellung eines Bürgersteigs: „schlampige Ausführung“.

  • In Bochum werden an vielen Stellen derzeit Glasfaserleistungen verlegt.
  • Nach den Arbeiten in der Straße „Alte Post“ erhebt ein Anwohner Vorwürfe gegen die Stadt.
  • Klaus Döhmer ärgert sich über die durchgeführten Arbeiten und spricht von einer „schlampigen Ausführung“.

Der Glasfaserausbau in Bochum schreitet voran. Auch in Wattenscheid-Höntrop, wo im Frühjahr auf der Straße „Alte Post“ die neuen Leitungen gelegt wurden. So weit, so gut. Nachdem die gezogenen Gräben wieder verfüllt waren, hat sich Klaus Döhmer verwundert die Augen gerieben. „Der Kabelkanal wurde mit einer Mischung aus Lehm und Bauschutt verfüllt“, ärgert sich der 83-Jährige.

Wattenscheider spricht nach Bauarbeiten von „katastrophaler Optik“

„Von der katastrophalen Optik“ abgesehen habe der Zustand auch dafür gesorgt, dass es nach einem Regenguss kaum möglich war, über den Bürgersteig zu gehen; vor allem für Personen mit Rollator oder Kinderwagen sei das eine „schmutzige Angelegenheit“ gewesen. Nach einem Schreiben an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (SPD) sei zwar mit einer Bitumenschicht nachgebessert worden. „Aber der Ursprungszustand ist damit nicht herbeigeführt“, ärgert sich der Wattenscheider und fragt sich: „Muss nicht die Stadt dafür sorgen, dass die Infrastruktur nach einem Eingriff privater Firmen wieder in einem tadellosen Zustand ist?“

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Auf der Straße „Alte Post“ sei das jedenfalls nicht geschehen. „Unsere Erwartung, man werde auf ein Material zugreifen, das sich der vorhandenen Beschichtung anpasse, erwies sich als überzogen. Nicht nur die Farbe, sondern auch die schlampige Ausführung sowie der völlig verschmutzte Gehweg waren ein Schock.“ Aber das Schlimmste sei, „dass die Stadt sich nicht zuständig fühlt“ und besorgte Bürger nicht ernst nehme. Eine Antwort habe er jedenfalls auf seine Fragen zu dem Ausbau nicht erhalten.

Mögliche Mängel werden bei der Abnahme ermittelt

Auf Anfrage dieser Redaktion verweist die Stadt darauf, dass die Abnahme der Arbeiten in der Straße „Alte Post“ durch das Tiefbauamt und alle Beteiligten noch nicht erfolgt sei. Das geschehe, „sobald ein ausreichendes Bauvolumen für eine Abnahme entstanden ist“. Grundsätzlich gelte: „Eine nicht mindestens gleichwertige Wiederherstellung wird als Mangel angesehen und ist zu beseitigen. Eine Abnahme erfolgt erst nach mängelfreier Herstellung“, so Stadtsprecher Thomas Sprenger. Ob es an der betreffenden Stelle etwas zu bemängeln gibt, „kann erst im Zuge der regulären Abnahme der Oberflächen geklärt werden“.

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Allerdings sei die Stadt nicht der Auftraggeber für die betreffenden Arbeiten. „Das ausbauende Unternehmen ist an dieser Stelle die Glasfaser Ruhr, die bei der Stadtverwaltung Anträge stellt, um Leitungen verlegen zu dürfen. Vorgaben zu Bauverfahren und technischen Regelwerken werden im Zuge der Genehmigung an den Netzbetreiber übermittelt und sind für alle Nachunternehmer gleichermaßen bindend.“

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Der Sprecher räumt ein, es könne wegen des großen Ausbauvolumens von etwa 200 Kilometer Glasfaser pro Jahr „durchaus vorkommen, dass einzelne Maßnahmen nicht vollumfänglich dem technisch geforderten Regelwerk entsprechen“. Daher gebe es regelmäßige Treffen zwischen der Stadt und allen Netzbetreibern sowie teilweise auch mit deren Generalunternehmern, um Probleme und Mängel zu besprechen.

Häufig würden Bürgerinnen und Bürger Mängel nach Ende der Glasfaserarbeiten melden, wenn die eigentliche Abnahme durch die Stadtverwaltung noch nicht erfolgt sei. Sprenger: „In der Regel werden die dann vor der Abnahme gemeldete Mängel vorzeitig dokumentiert und auch noch vor der routinemäßigen Abnahme außerplanmäßig behoben.“

Klaus Döhmer ist gespannt. Und erinnert sich an die Sanierung der gesamten Straße „Alte Post“ vor sechs Jahren. Er fragt sich, ob diese wirklich komplett abgenommen sei. Denn: „An dem Anschluss an die Querstraße ist heute noch eine Rinne, die vollläuft, wenn es regnet.“ Für ihn sei das ein Indiz dafür, dass die Abnahme nicht vollständig erfolgt sei – obwohl die Anwohner längst zur Kasse gebeten wurden.

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