Bochum-Wattenscheid. Der Bezirksbürgermeister von Bochum-Wattenscheid soll gestürzt werden. Wie funktioniert so ein Abwahlverfahren? Es gibt es klare Vorgaben.
Die SPD will in Bochum-Wattenscheid den eigenen Bezirksbürgermeister mithilfe von Teilen der Koalition und Opposition stürzen. Das gab es in Bochum noch nie. „Soweit das hier recherchiert werden konnte, ist das ein bisher einmaliger Vorgang“, bestätigt Stadt-Sprecher Peter van Dyk. Aber wie wählt man eigentlich einen Bezirksbürgermeister ab? Dazu gibt es klare Vorgaben.
Das gab´s in Bochum noch nie: Bezirksbürgermeister aus Wattenscheid soll abgewählt werden
Ein Abwahlantrag eines Bezirksbürgermeisters unterliegt Fristen und Quotierungen gemäß der Gemeindeordnung (§ 67 GO NRW), heißt es aus dem Rathaus. „So muss der Antrag wenigstens zwei Tage vor der Sitzung gestellt und von der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder gestellt werden“, erklärt Peter van Dyk. Über den Antrag könne ohne Aussprache und ohne Begründung abgestimmt werden. „Der Beschluss über die Abwahl muss dabei mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Bezirksvertretung erfolgen.“
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Auf Wattenscheid bezogen bedeutet das, dass die Abwahl von Hans-Peter Herzog so gut wie feststehen dürfte. Der Antrag auf Abwahl würde – Stand jetzt – von den Vertretern von SPD (außer Herzog), CDU, „UWG:Freie Bürger“ und FDP gestellt werden. Also von 14 der insgesamt 19 Bezirksvertreter. Das wäre die Mehrheit. Diese würde bei der folgenden Abstimmung über den Antrag noch deutlicher ausfallen, haben doch die Grünen bereits entsprechende Signale gesendet. Es wären somit 17 Stimmen und letztlich mehr als die benötigten zwei Drittel.
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Bezirksbürgermeister soll gestürzt werden: Er würde Mitglied der SPD-Fraktion bleiben
Ein Nachfolger ist dann innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne Aussprache in geheimer Abstimmung zu wählen. Pikant: Herzog bliebe im Falle seiner Abwahl weiterhin Mitglied der SPD-Fraktion. Die Abwahl beziehe sich nur auf die Funktion“, so van Dyk.