Düsseldorf. Apple lässt seine Kunden bei Mängeln offenbar im Regen stehen. Laut einem Medienbericht würden Produktschäden systematisch auf Kunden abgewälzt. Nach Ablauf des Garantiejahres werde darauf bestanden, dass der Fehler vom Kunden verursacht wurde. Schutz könne eine teure Garantie-Erweiterung bieten.

Apple steht wegen seiner wenig verbraucherfreundlichen Gewährleistung in der Kritik. Das Unternehmen versuche laut einem Bericht von Computerbild Produktschäden systematisch auf Kunden abzuwälzen. Die Zeitschrift schildert den Fall eines Kunden, der einen iMacs im Apple-Shop gekauft hatte.

Nach Ablauf der einjährigen freiwilligen Hersteller-Garantie sind Schlieren im Display des 27-Zoll großen Monitors festgestellt und moniert worden. Im Internet las er von einem Konstruktionsfehler. Doch davon wollte Apple nichts wissen und lehnte eine kostenlose Reparatur mit der Begründung ab, dass nur mit der Garantiezusatzversicherung Apple Care der Schaden abgedeckt gewesen wäre. Dies sei leider kein Einzelfall, schreibt

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Von Sebastian James Brunt und Sven Frohwein

Computerbild: "Nach Ablauf des Garantiejahres wird darauf bestanden, dass der Fehler vom Kunden verursacht wurde. Kann der Kunde das Gegenteil nicht beweisen, wird keine Gewährleistung geboten."

Apple stützt sich auf die Beweispflicht des Kunden

Die gesetzliche Gewährleistung in Deutschland sieht Händler gegenüber Privatkunden in der Haftung, wenn innerhalb von 24 Monaten ab Kaufdatum Mängel auftauchen. Dann muss der Händler nachbessern, allerdings findet ab dem siebten Monat eine Beweisumkehr statt. Dann muss der Kunde beweisen, dass der Mangel vom Hersteller verursacht wurde. Nach Ablauf der freiwilligen Ein-Jahres-Garantie durch Apple, stützt sich der Hersteller auf diese Beweispflicht des Kunden.

AppleApple versucht offenbar Kunden, zum Kauf einer zusätzlichen Garantie-Erweiterung zu überreden. Im oben genannten Fall würde der Schutz Apple Care Protection zusätzlich 179 Euro im Apple-Shop kosten. Verbraucherschützer werfen Apple vor, diese Versicherung für den Zeitraum nach der freiwillig gewährten Hersteller-Garantie von einem Jahr anzupreisen und zu verschweigen, dass Hersteller in Deutschland gesetzlich zu einer 24-monatige Gewährleistung verpflichtet sind.

Verbraucherschützern zufolge wird nicht korrekt über die kostenlose Gewährleistung informiert. Der Bundesverband der Verbraucherschützer (vzbv) mahnte Apple im März diesen Jahres sogar ab, woraufhin recht bürokratisch gehandelt wurde. Es wurde im Kleingedruckten ein Link zu einer Tabelle, in der EU-Gewährleistungsansprüche, Garantie und Garantie-Erweiterung gegenübergestellt sind, veröffentlicht. (sid)