Essen.. Eine rote Ampel ist für Fußgänger oft kein Stopp-Signal mehr. Die Polizei in Essen reagiert mit Kontrollen und Verwarnungsgeld. Aber was passiert eigentlich, wenn man erwischt wird? Polizeisprecher Peter Elke zu den Folgen und Pflichten für Passanten.

Das Thema Verstöße an der Fußgängerampel (wir berichteten) ist nicht nur ein Problem, mit dem sich die Polizei derzeit häufig konfrontiert sieht, es sorgt auch bei den Lesern für Diskussionen. So erzählt eine Essenerin, dass sie bei Rot auf die Straße lief, obwohl direkt daneben die Polizei mit einem Streifenwagen stand. Die reagierte nicht, berichtet sie.

Achten nicht alle Polizisten auf diesen Verstoß?
Polizeisprecher Peter Elke: Es gibt Schwerpunktkontrollen, wo Polizeibeamte für die Passanten sichtbar sind. Wer bei Rot die Straße quert, wird bei diesen Kontrollen angesprochen und muss mit einem Verwarngeld rechnen. Viele sind dann erstaunt, wenn die Polizei einschreitet, da die Beamten das nicht so häufig machen können. Es ist aber durchaus so, dass die Kollegen im Streifenwagen neben der Ampel stehen und nicht immer auf diese Verstöße reagieren, weil sie mit dem nächsten Einsatz oder einer Überprüfung beschäftigt sind. Das passiert häufig, da zum Beispiel Einbrüche vorrangig bearbeitet werden.

Wie hoch ist das Verwarnungsgeld für Fußgänger, die bei Rot laufen?
Elke: Fünf Euro, passiert aber ein schwerer Unfall wegen des Verstoßes sind es zehn. Dann ist der Fußgänger meistens selbst am Unfall beteiligt.

Wie viele Fußgänger zahlen jährlich Verwarnungsgeld, weil sie bei Rot über die Straße gingen?
Elke: Dazu führen wir keine Statistik.

Kann die Polizei einschätzen, ob die Verstöße an Fußgängerampeln zunehmen?
Elke: Zahlen gibt es auch hierzu nicht, aber die Polizisten beobachten, dass die Verstöße deutlich zunehmen. Vor allem dort, wo es weniger Überwachungsdruck durch Kontrollen gibt. Das ist wie bei Geschwindigkeitsüberprüfungen der Autofahrer.

Können Fußgänger auch Punkte in Flensburg bekommen?
Elke: Fällt ein Fußgänger wiederholt mit Verstößen auf und wird aktenkundig, kann die Straßenverkehrsbehörde mit Führerscheinentzug und Punkten reagieren. Das gilt auch für andere Straßenverkehrsteilnehmer, die unbelehrbar sind und hartnäckig gegen Verkehrsregeln verstoßen wie ständige Falschparker oder auch betrunkene Radfahrer.

Wann dürfen Fußgänger eine Straße queren, ohne eine Fußgängerampel zu benutzen?
Elke: Es gibt keine Meterzahl, die als zumutbare Wegstrecke bis zur nächsten Ampel festgelegt ist. Es besteht auch kein Verbot, eine Straße an irgendeiner Stelle zu queren. Passiert allerdings ein Unfall, kann der Fußgänger mit einer Teilschuld oder gar Schuld rechnen. Vor allem dann, wenn es ihm beispielsweise möglich gewesen wäre, die Straße 100 Meter weiter sicher an einer Ampel zu queren. Wie solche Fälle ausgehen, besonders im Fall eines Unfalls, hängt in der Regel vom Einzelfall ab, die oft vor Gericht verhandelt werden.