Flensburg. Peter Ramsauer hat sich mit seinem Vorschlag zur Reform der Verkehrssünderkartei durchgesetzt. Das Kabinett hat am Mittwoch den Plan abgesegnet. Autofahrer müssen sich jetzt auf einige Änderungen einstellen. Wer beim Telefonieren ohne Freisprechanlage erwischt wird, muss mehr zahlen.
Das Bundeskabinett hat die Reform der Flensburger Verkehrssünderdatei auf den Weg gebracht. Eine der zentralen Neuerungen ist eine deutliche Reduzierung der mit Punkten bestraften Verstöße, wie das Verkehrsministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte. Neu ist auch, dass jeder Verstoß irgendwann automatisch verjähren soll. Abgeschafft werden soll die Möglichkeit für Verkehrsrowdys, Punkte durch "Aufbauseminare" aus der Kartei zu streichen. Der Entwurf muss noch durch das Parlament. Er soll möglichst 2014 in Kraft treten.
Mit Punkten erfasst werden sollen nach Angaben des Ministerium künftig nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden - also etwa zu schnelles Fahren oder das Ignorieren roter Ampeln. Vergehen wie das Befahren einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette sollen dagegen nicht mehr mit Punkten geahndet werden. Die Zahl der Punktekategorien soll sich dadurch von heute sieben auf drei reduzieren. Für nicht mehr strafwürdige Verstöße vergebene Punkte werden dem Entwurf zufolge rückwirkend gelöscht.
Telefonieren mit Handy und Fahren ohne Winterreifen wird härter bestraft
Parallel sollen nach Angaben des Ministeriums die Bußgelder für besonders gefährliche Verkehrsverstöße, etwa das Handytelefonieren ohne Freisprechanlage oder das Fahren ohne Winterreifen, erhöht werden. "Das Ziel lautet: mehr Verkehrssicherheit. Das Punktesystem in Flensburg soll einfacher, gerechter und transparenter werden", erklärte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU).
Der Minister hatte die Eckpunkte für die Reform bereits im Frühjahr vorgestellt. In den nun vorgelegten Entwurf flossen noch Forderungen ein, die im Zuge einer Bürgerbeteiligung vorgebracht worden waren. Nach Ministeriumsangaben gab es in dem Verfahren 30. 000 Beiträge.
Das ändert sich durch die Punktereform für Autofahrer
Das Verkehrszentralregister in Flensburg soll künftig Fahreignungsregister heißen - und das Punktesystem kräftig entschlackt werden. Ein Überblick über Kernpunkte der Reform.
PUNKTE: Statt bei 18 Punkten ist der Führerschein künftig bei acht Punkten weg - dafür gibt es nicht mehr bis zu sieben Punkte für ein Delikt, sondern nur noch maximal drei. Wer 6 oder 7 Punkte erreicht, muss an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Verstöße, die nicht die Sicherheit gefährden, werden nicht mehr mit Punkten geahndet. Dazu zählt das Einfahren in eine Umweltzone ohne Berechtigungsplakette oder Verstöße bei Sonntagsfahrverboten und Fahrtenbüchern.
ABBAU VON PUNKTEN: Bei der Umrechnung des alten auf das neue Punktesystem werden zum Beispiel Umweltzonen-Strafpunkte gestrichen. Bis zu eine Million Bürger könnten so aus der Datei verschwinden. Ein Abbau durch Teilnahme an freiwilligen Seminaren ist nicht mehr möglich. Die Maxime von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) lautet: "Keine Rabatte für notorische Verkehrsrowdys".
Kinder nicht anschnallen kann teuer werden
VERJÄHRUNG: Künftig soll jeder Verstoß für sich verjähren. Punkte für Straftaten mit Führerscheinentzug sollen nach elf Jahren gelöscht werden. Straftaten ohne Führerscheinentzug nach sechs Jahren, Ordnungswidrigkeiten nach sechs bis drei Jahren. Ein erster Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins ist nach sechs Monaten möglich.
FÜHRERSCHEIN mit 17: Wer mehr als zwei Punkte hat, darf nicht mehr als Begleiter für Fahranfänger eingetragen werden, die vom 17. bis -Erreichen des 18. Lebensjahrs nur in Begleitung fahren dürfen. Wer drei Punkte hat, kann nach einem Eignungsseminar Begleiter werden.
Reform tritt wahrscheinlich erst Anfang 2014 in Kraft
HÖHERE BUßGELDER: Ein Einfahren in die Umweltzone ohne Plakette wird zwar nicht mehr mit Punkten geahndet, kostet aber künftig 80 statt 40 Euro. Wer mit dem Handy telefoniert oder die Kinder nicht vernünftig anschnallt, muss 60 statt bisher 40 Euro zahlen. Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kostet auch 60 statt 40 Euro, ein Missachten der Kindersicherungspflicht bis zu 70 Euro.
INKRAFTTRETEN: Wahrscheinlich erst Anfang 2014. Da es mehrfach Korrekturen gegeben hat, konnte das Kabinett die Reform erst jetzt verabschieden. 2013 müssen sich Bundestag und Bundesrat damit befassen. Sechs Monate nach Verkündigung im Gesetzblatt soll die Neuregelung gelten. Blockieren die Länder das zustimmungspflichtige Gesetz im Bundesrat, ist ein Starttermin Anfang 2014 nicht zu halten. (dpa/afp)