Essen. Fahrradfahrer müssen bei Verkehrsverstößen künftig mit schärferen Strafen rechnen. Die Bußgelder sollen generell um fünf bis zehn Euro angehoben werden. Fahren auf dem Gehweg kostet demnach bis zu 20 Euro. Aber auch andere Verkehrssünden werden ab dem 1. April teurer.

Kein Aprilscherz: Viele Verkehrssünden werden ab dem 1. April teurer. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) nutzt die Chance einer dringend notwendigen Gesetzeskorrektur des Bußgeldkatalogs und hebt für zahlreiche Delikte die „Preise“ an. Schon Freitag entscheidet der Bundesrat darüber. Die Aussicht: Es wird Zustimmung in fast allen Punkten geben.

Radfahren

  • Mal eben über den Gehweg? Wer dabei erwischt wird, wird künftig mit mindestens zehn Euro (bisher fünf) und höchstens 20 Euro gebüßt.
  • Den Radweg ignorieren? Kostet dann 20 bis 35 Euro statt bisher 15 bis 30 Euro.
  • Falsches Einbiegen in die Einbahnstraße: 20 bis 35 Euro statt 15 bis 30 Euro.
  • Wer das Rad in der Fußgängerzone nicht schiebt, sondern in die Pedale tritt, wird künftig mindestens 15 und höchstens 30 Euro zahlen.
  • Radfahrer, die ohne Licht unterwegs sind, dürfen künftig 20 Euro (bisher: 15) an die Staatskasse überweisen.

„Moderat“ nennt Ramsauer diese Korrekturen. Er sagt, das sei „im Interesse der Förderung des Radverkehrs“. Und er kann darauf verweisen, dass er auch Autofahrer schärfer rannehmen will, die die Rechte von Fahrradfahrern missachten oder sie sogar gefährden. Das sieht ab April so aus:

Autofahrer

  • Wer ein- und aussteigt, ohne auf Radfahrer zu achten, wird mit 20 statt jetzt zehn Euro zur Kasse gebeten.
  • Auf dem Radweg zu parken wird mit mindestens 20 Euro bestraft, bisher kam er mit 15 davon. Die Höchstgrenze liegt hier künftig bei 30 Euro.
  • Auch das Abbiegen wird für die Autofahrer teurer, die dabei Radfahrer schneiden.

Parken

Viele Kommunen haben das Problem, dass Autofahrer an Parkuhren oder in Bereichen, in denen eine Parkscheibe vorgesehen ist und eine Höchstparkdauer, lieber ein Knöllchen für fünf Euro riskieren als die mittlerweile immens hohen Ticketpreise im Parkhaus zu zahlen. Dem will der Gesetzgeber den Riegel mit einer „Preiserhöhung“ um jeweils fünf Euro vorschieben. Die neue Liste:

  • Wer bis zu 30 Minuten über der Höchstparkzeit stehen bleibt: Zehn Euro.
  • Bis zu einer Stunde über Gebühr schon 15 Euro.
  • Bis zu zwei Stunden kostet es bald 20 Euro, bis zu drei Stunden 25 und länger als drei Stunden Überschreitung wird 30 Euro teuer.

Lkw

  • Der Staat geht härter gegen Lkw-Fahrer vor, die durch Verkehrszeichen angeordnete Fahrverbote missachten. Bislang brauchten sie nur 20 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Künftig ist Bußgeld fällig: 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Stellt sich noch die Frage, warum der ganze Bußgeldkatalog gesetzestechnisch neu beraten und über 139 Seiten Text neu entschieden werden muss. Ein Punkt, über den die Bundesregierung am liebsten mit Stillschweigen übergehen möchte. Aber sie ist dazu von Gerichten gezwungen worden. In der Präambel des „Schilderwaldgesetzes“, das Teil des Katalogs ist, war die gesetzliche Ermächtigung falsch zitiert worden…