Berlin. Nun ist es definitiv: Fahren auf der falschen Straßenseite, den Radweg falsch nutzen oder falsches Abbiegen - Radfahrer müssen ab dem 1. April mehr Strafe zahlen. Der Bundesrat hat am Freitag den neuen Entwurf des Bußgeldkataloges gebilligt. Der ADAC kritisiert die Erhöhung als “zu niedrig“.

Radfahrer müssen bei bestimmten Verkehrsverstößen schon bald höhere Strafen zahlen. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin eine vom Bundesverkehrsministerium erarbeitete Reform des Bußgeldkatalogs, wonach diese bei Ordnungswidrigkeiten wie Fahren auf der falschen Straßenseite oder Linksabbiegen ohne Rücksicht auf den übrigen Verkehr ab dem 1. April fünf Euro mehr bezahlen müssen.

Die Anpassung gehört zu einer von den Bundesländern geforderten generellen Reform des Bußgeldkatalogs, die zusätzliche Neuerungen umfasst. Zu dem Paket gehört auch eine Anhebung des Bußgeldes für das Parken von Autos ohne Parkschein um fünf Euro. Auf Autofahrer kommen auch in anderen Fällen höhere Bußgelder zu, etwa wenn sie Radfahrer behindern oder gefährden. Falls sie Radwege zuparken plötzliche Fahrzeugtüren öffnen, müssen sie fünf bis zehn Euro mehr bezahlen.

Ermessensspielraum bei Höhe der Strafe

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Wie hoch die Strafen für Radfahrer bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten sind, hängt auch künftig von den jeweiligen Umständen und den damit einhergehenden Behinderungen und Gefährdungen ab. Wer einen Radweg in falscher Richtung nutzt, muss 20 statt bisher 15 Euro zahlen - wenn er dabei andere gefährdet 30 statt 25 Euro. Wer mit seinem Fahrrad beim Linksabbiegen an einer Straßenkreuzung den Gegenverkehr behindert, soll dafür 15 statt 20 Euro bezahlen müssen. Gefährdet er dabei andere Verkehrsteilnehmer, steigt das Bußgeld von 20 auf dann 25 Euro.

Schon vor dem Bundesratsbeschluss hatte der Automobilclub ADAC die von den Bundesländern angestoßene Bußgelderhöhung für Verstöße von Radfahrern als zu niedrig kritisiert. Die Verkehrsmoral von rücksichtslosen Radfahrern werde so nicht gesteigert, sagte ein Sprecher. Er forderte auch strengere Kontrollen.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hatte die Erhöhung vorab als akzeptabel bezeichnet. Die Bußgelder seien zuletzt 1989 angepasst worden, entsprechend gleiche die jetzt beschlossene Anhebung nicht einmal die Inflation wieder aus. (afp)