Essen. Darf man einen Parkschein an jemand anderen weiterreichen, wenn die bezahlte Zeit noch nicht abgelaufen ist? Der Essenerin Ursula Luckas wurde das auf einem privaten Parkplatz untersagt. Mittlerweile ist Betreiber Contipark allerdings zurückgerudert.

Die Situation kennen sicherlich viele Autofahrer: Man zieht einen Parkschein und ist schneller mit seinen Einkäufen oder Erledigungen fertig, als zunächst gedacht. Also schaut man, ob nicht ein autofahrender Mitmensch das Ticket gut gebrauchen kann. So dachte es sich auch die Essenerin Ursula Luckas, die ihren Wagen jüngst auf dem Parkplatz an der Hollestraße am Hauptbahnhof abstellte - Betreiber dort ist die Contipark Parkgaragengesellschaft. Sie zog einen Parkschein für knapp zwei Stunden, kehrte dann aber schon nach rund 50 Minuten zurück. Die übrige knappe Stunde Parkrecht wollte Ursula Luckas an eine Dame verschenken, die soeben ihr Auto ein paar Meter weiter parkte.

Ein Parkplatz-Ordner beobachtete das Geschehen und intervenierte: „Das Verschenken eines Parkscheins sei verboten, wies uns der Ordner in einem recht unfreundlichen Ton zurecht“, erzählt Ursula Luckas. Zudem, so berichtet die Autofahrerin, drohte er damit, eine von den beiden Damen aufzuschreiben, da in diesem Moment ja nur ein gültiger Parkschein vorhanden war. Ursula Luckas warf ihren Parkschein weg; und die andere Autofahrerin kaufte einen Neuen.

„Mitarbeiter nicht richtig informiert“

Kann das wirklich sein? Ist das Verschenken tatsächlich verboten? Die WAZ fragte bei der Firma Contipark nach und erhielt folgende Antwort: „Da die entsprechende Leistung bezahlt wurde, ist es nicht verboten, noch gültige Parkscheine weiterzureichen. In diesem Fall war unser Mitarbeiter nicht richtig informiert. Wir bitten hierfür um Entschuldigung“, heißt es in einem Schreiben.

Womit das geklärt wäre, und zwar so, wie es der gesunde Menschenverstand nahelegt. Und wie hält es die Stadt Essen mit dem Weiterreichen von gültigen Parkscheinen? „Solange die Parkdauer eingehalten wird, ist es egal, ob es sich um einen geschenkten oder um einen selbst gekauften Parkschein handelt“, bestätigt Michaela Lippek, Mitarbeiterin des Presseamtes. Alles andere wäre auch sehr seltsam.