Dorsten. .
Im Fall der per Kleincharterflug nach Angola abgeschobenen Ana Maria Domingo muss Bürgermeister Lütkenhorst bis 6. April entscheiden, ob er ein Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter der Ausländerbehörde einleitet. Der Flug kostete 102 000 Euro.
Bis zum 6. April muss Bürgermeister Lambert Lütkenhorst entscheiden, ob er wegen der Abschiebung von Ana Maria Domingo nach Angola ein Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter der Ausländerbehörde einleitet. Grundlage für seine Entscheidung ist ein Gutachten von Bernd Meier. Der ehemalige Verwaltungsrichter hat den Vorgang im Auftrag des Rates untersucht und der Verwaltungsspitze seine 40-seitige Bewertung vorgelegt.
Auch interessant
Als „grob rechtswidrig“ hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Abschiebung der Angolanerin ohne ihre zweijährige Tochter kritisiert. Die Stadt hatte ihr nach der Rückkehr nach Deutschland rund 32 000 Euro in Rechnung stellte für die erfolgte Abschiebung und zwei vorangegangene gescheiterte Versuche (WAZ berichtete).
Die Kosten für die Abschiebung per Kleincharterflug beliefen sich tatsächlich auf 102 000 Euro. Diese Summe, die bereits im Gerichtstermin genannt wurde, bestätigt die seinerzeit für die Buchung zuständige Bezirksregierung Düsseldorf auf WAZ-Anfrage. Gebucht wurde demnach der Flug für Ana Maria Domingo, ihre Tochter und einen weiteren Flüchtling aus Angola. Sechs Bundespolizisten und ein Arzt waren mit an Bord der Maschine der Air Traffic Euro Charter. Der Stadt wurden aber nur 4 265 Euro in Rechnung gestellt – die Kosten für einen Linienflug mit Sicherheitsbegleitung. Die übrigen Kosten gehen zu Lasten der Landeskasse.
Ob sich Mitarbeiter des Ausländeramtes eines Dienstvergehens schuldig gemacht haben, womöglich gar vorsätzlich gehandelt haben, das hat Ex-Richter Meier untersucht. Über die Ergebnisse dürfe er sich weder öffentlich noch gegenüber den Betroffenen und dem Personalrat äußern, so der Bürgermeister: „Dieses Verfahren ist streng geregelt.“ Als Verwaltungschef habe er nun zu entscheiden, wie er mit den Erkenntnissen des Gutachtens umgehe. Die Entscheidung werde er dem Hauptausschuss am 6. April mitteilen.
Sollte sich Lütkenhorst entschließen, ein solches Verfahren einzuleiten, muss eine Person bestimmt werden, die dieses Verfahren führt. Nach Lage der Dinge müsste das wohl ein unabhängiger Jurist mit besonderen Kenntnissen im Ausländerrecht sein.