Dorsten. .
Mit einer Erklärung von Bürgermeister Lütkenhorst endete im Rat der Stadt die politische Aufarbeitung der rechtswidrigen Abschiebung von Ana Maria Domingo. Eine Neuorganisation der Zuständigkeiten bei Rechtsstreitigkeiten ist bereits verwaltungsintern vollzogen.
Die Aufarbeitung von Fällen aus der Vergangenheit soll erfolgen (WAZ berichtete).
Es seien „schwere und schwerste Fehler gemacht worden“, gestand der Bürgermeister ein. Als Chef der Verwaltung stehe er gemeinsam mit dem Beigeordneten Gerd Baumeister in der Verantwortung: „Die zu übernehmen, war kein leichter Schritt.“ Die Fehler seien unmittelbar eingeräumt worden, die Entschuldigung bei Ana Maria Domingo, die sofort erfolgte, habe die Angolanerin akzeptiert. „Wir versuchen, den Schaden wiedergutzumachen, soweit das überhaupt möglich ist. Sie hat Schlimmstes erlebt, bleibende Schäden sind zu befürchten.“
Von den Konsequenzen seien jene Mitarbeiter betroffen, die Verantwortung übernehmen müssen. Die Frage: „Werden wir in Zukunft noch ein eigenes Ausländeramt haben“, formulierte der Bürgermeister, ohne sie zu beantworten.
„Nachdenklich gemacht“ hat Lambert Lütkenhorst ein Teil der öffentlichen Reaktionen auf den Fall sowie Äußerungen in Web-Portalen und dem städtischen Internet-Auftritt. „Es sind Grenzen überschritten worden.“ Er verwies auf den „schweren Job“ der Mitarbeiter im Ausländeramt. Sie müssen mit einem „unzumutbaren Asylrecht“ umgehen. „Es schreibt vor, Kinder, die im Alter von einem Jahr nach Deutschland kamen, in ein Land zu schicken, das sie nicht kennen.“
Die Kritik sei teilweise „ohne Erbarmen“ gewesen. Die Behauptung, die Stadt habe 102 000 Euro für einen Kleincharterflug aufgewendet, sei unsachlich und falsch. Tatsächlich entstanden seien durch die vollzogene Abschiebung und zwei gescheiterte Versuche Kosten in Höhe von rund 32 000 Euro.
Als „erbärmlich“ wies der Bürgermeister die Kritik von Dr. Hans-Udo Schneider zurück. „Die Ausländerbehörde handelte offenkundig mit Rückendeckung der Spitze der Verwaltung nicht nur eigenmächtig, sondern - so der Richter - ‘contra legem’“ ist der Satz aus einem öffentlichen Schreiben des Industrie- und Sozialpfarrers, der nach Ansicht des Bürgermeisters der Stadtspitze „bewusst beabsichtigtes und rechtswidriges Verhalten“ unterstellt.
Vom Verwaltungsgericht ließ sich Lütkenhorst bestätigen, dass diese Formulierung weder wörtlich noch sinngemäß gefallen ist.
Dr. Schneider könne zwar Kritik äußern und Wertungen vornehmen, aber eine „Rückendeckung gab es nicht, schon gar nicht offenkundig“.
Vorwürfe der Unmenschlichkeit bezeichnete der Bürgermeister als „wenig sachdienlich“. Er selbst gehöre zu den Mitbegründern von „Amnesty International“ in der Stadt. Lütkenhorst: „Das Ausländeramt hat auch in schwierigen Fällen durchaus an der Grenze der Legalität im Sinne der Betroffenen entschieden“.