Dorsten. .
Die Abschiebung einer Angolanerin ohne ihre zweijährige Tochter hat für das Dorstener Ausländeramt Konsequenzen: Der Abteilung wurde die selbstständige Wahrnehmung von Rechtsstreitigkeiten entzogen.
In einem Bericht für den Sozialausschuss und den Hauptausschuss erläutert die Verwaltung, was sie unternehmen will, um künftig Fehlentscheidungen in Asylverfahren zu verhindern. Sie zieht damit Konsequenzen aus dem Fall Domingo – das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Abschiebung einer Angolanerin ohne ihre zweijährige Tochter als „eklatant rechtswidrig“ scharf kritisiert (WAZ berichtete).
Zur „Erhöhung der Rechtssicherheit“ wurde schon unmittelbar nach der Gerichtsentscheidung der Ausländerabteilung die selbstständige Wahrnehmung von Rechtsstreitigkeiten entzogen. Sie war seit Anfang der 1990er Jahre Praxis. Fortan geht die Bearbeitung auf das Rechtsamt über. Auch alle anderen ablehnenden Entscheidungen müssen ab sofort dem Justiziariat zur Mitzeichnung vorgelegt werden. Gibt es dort Bedenken, entscheidet der Beigeordnete Gerd Baumeister als Ordnungsdezernent. Ohne seine Unterschrift werden Abschiebungen „und vergleichbar schwerwiegende Entscheidungen“ nicht mehr vollzogen.
Auch bei den umstrittenen, sogenannten „Altfällen“ kündigt die Verwaltung eine Änderung ihrer bisherigen Linie an. „Alle noch nicht abgeschlossenen Ausländerfälle werden gesondert vom Rechtsamt mit der Maßgabe geprüft, darzustellen, welche Möglichkeiten das Aufenthaltsgesetz zulässt, eine positive Entscheidung zu treffen.“ Sollte das nicht möglich sein, werde „in geeigneten Fällen“ die Härtefall-Kommission des Landes NRW eingeschaltet – sie kann in ihren Entscheidungen vom Gesetz abweichen.
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Über mögliche disziplinarrechtliche Folgen für Mitarbeiter der Ausländerbehörde wird die Verwaltung nicht selbst befinden. Ein unabhängiger Jurist soll beauftragt werden, den Abschiebefall „in diesem Zusammenhang umfassend aufzuarbeiten“.
Ob die Stadt eine Entschädigung an Ana Maria D. für die unrechtmäßige Abschiebung, die Trennung von ihrer Tochter und die fast dreijährige Haft in Angola zahlen wird, ist abhängig von möglichen straf- und zivilrechtlichen Schritten. Die hat sich Anwalt Karl Joachim Hemeyer nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorbehalten. Möglich scheint aber auch eine außergerichtliche Einigung über Schadenersatz. Für Amtshaftungsansprüche hat die Stadt eine Haftpflichtversicherung.
Energisch setzt sich die Verwaltung gegen Mutmaßungen zur Wehr, für erfolgreiche Abschiebungen seien Prämien an Mitarbeiter der Ausländerbehörde gezahlt worden: „Zu keinem Zeitpunkt erfolgte eine auch nur irgendwie geartete Belohnung für Abschiebungen oder ‘erfolgs’-orientierte Bearbeitung von Ausländerfällen.“ Vorgabe für das Ausländeramt sei es nunmehr, eine „ausländerfreundliche“ Behörde zu sein.